Hannover – Die Finanzierung des Heroinmodellprojektes am Modellstandort Hannover ist bis zum 30. Juni 2008 gesichert. 33 betreute Schwerstopiatabhängige erhalten in einer bis zum 30.06.2008 laufenden befristeten Übergangszeit weiterhin Diamorphin auf der Grundlage einer entsprechenden behördlichen Ermächtigung. “Wir stellen uns gemeinsam der besonderen Verantwortung für die 33 noch im Modellprojekt betreuten Schwerstopiatabhängigen”, sagten Niedersachsens Sozialstaatssekretärin Christine Hawighorst und Hannovers Sozialdezernent Thomas Walter heute in Hannover anlässlich der Unterzeichung einer Finanzierungsvereinbarung zwischen der Landesregierung und der Stadt Hannover.
Die Gesamtkosten der vom 01.01.2007 bis zum 30.06.2008 laufenden Übergangsphase in Höhe von 1,3 Millionen Euro finanziert das Land mit 550.000 Euro, Stadt und Region Hannover mit zusammen 605.000 Euro und der Bund mit 150.000 Euro.
Hawighorst stellte für das Land klar, dass das Ziel der Übergangslösung weiterhin die Überführung der Patienten in die Abstinenz oder in eine andere Behandlungsform sei. Walter sagte, die Stadt Hannover würde eine Öffnung des Projektes für neue zusätzliche Teilnehmer begrüßen.
Gleichzeitig appellierten Hawighorst und Walter an den Bund, die Zukunft des Heroinmodellprojektes endlich zu klären: “Berlin ist am Zug”. Die eigentliche Modellphase ist bereits am 31.12.2006 ausgelaufen. Die Stadt Hannover und das Land Niedersachsen haben sich seit Januar 2004 an einem Modellvorhaben von insgesamt sieben Großstädten und drei Bundesländern zur heroingestützten Behandlung Opiatabhängiger beteiligt. Das Land Niedersachsen hat sich bislang mit rund 2,6 Mio. Euro an der Finanzierung des Modellvorhabens so hoch wie kein anderes Bundesland beteiligt. “Dies aber mit dem Wissen, dass Heroin nie das Mittel der ersten Wahl sein kann”, so Hawighorst: “Beim Modellvorhaben ist immer klar gewesen: Wenn reines Heroin als Arzneimittel verschrieben werden soll, bedarf es bundesgesetzlicher Veränderungen im Betäubungsmittelgesetz, in der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung und im Arzneimittelgesetz.”
Erst nach einer solchen Gesetzesänderung könnte auch der Gemeinsame Bundesausschuss entscheiden, ob die diamorphingestützte Substitution in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden soll. Denn auch eine künftige Finanzierung der Heroinvergabe müsste gesichert sein. Eine Änderung des Betäubungsmittelrechts ist jedoch auf Bundesebene immer noch nicht zustande gekommen.