Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern will die Mitwirkungsmöglichkeiten von Senioren am gesellschaftlichen Leben weiter verstärken. Diesem Ziel dient das neue Seniorenmitwirkungsgesetz, dass Sozialministerin Manuela Schwesig heute nach der Kabinettssitzung vorgestellt hat.
Die Landesregierung setzt damit einen weiteren Punkt des Koalitionsvertrages von SPD und CDU um und kommt den Wünschen des Altenparlaments sowie der Seniorenbeiräte nach. Die Zeit des Alterns und Älterwerdens soll als eine Chance für persönliche Entfaltung begriffen und genutzt werden, sagte die Ministerin.
In einer Zeit, in der es gelte, sich auf die Veränderungen durch den demografischen Wandel einzustellen, müssten viele Aufgaben neu verteilt werden und das solidarische Zusammenleben der Generationen neu organisiert werden, so Manuela Schwesig.
Das Gesetz sieht vor, dass die Vertretungs- und Mitwirkungsrechte der Senioren gestärkt werden. Die Aufgaben, Rechte, Befugnisse und Pflichten des Landesseniorenbeirats werden künftig gesetzlich geregelt. Das Gremium soll unter anderem den Landtag und seine Ausschüsse sowie die Landesregierung in seniorenpolitischen Fragen beraten. Der Landesseniorenbeirat darf Gesetze vorschlagen und hat ein Anhörungsrecht bei Gesetzesvorschriften, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften.
Der Gesetzentwurf ist nach der Verbandsanhörung ergänzt worden. So soll jetzt die Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege Mecklenburg-Vorpommern mit beratender Stimme und zwei Mitgliedern an Beratungen des Landesseniorenbeirats im Rahmen der genannten Mitwirkungsrechte teilnehmen.