Schwerin – Alle Menschen müssen gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilhaben können, selbstverständlich gilt das auch für Menschen mit Behinderungen, sagte Sozialministerin Manuela Schwesig anlässlich des Welttages der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember. Die Teilhabe muss alle wichtigen Bereiche des Lebens umfassen, ich will als Beispiele nur Arbeit, Wohnung und Freizeit nennen, so Schwesig.
In Mecklenburg-Vorpommern leben 275 000 Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 (oder mehr). Das Land Mecklenburg-Vorpommern tut viel, um deren Teilhabe zu fördern und zu verbessern, sagte Schwesig. Einige Beispiele: Im vergangenen Jahr hat das Land mit 1,9 Millionen Euro den Bau von Wohnstätten für Menschen mit Behinderung gefördert. Darüber hinaus flossen 346 000 Euro in die Finanzierung des familienentlastenden Dienstes. Ambulante Maßnahmen wie Tagesfahrten bezuschusste das Land mit 314 000 Euro.
Das am 1. August 2006 in Kraft getretene Landesbehindertengleichstellungsgesetz stärkt die Stellung von Menschen mit Behinderungen in Mecklenburg-Vorpommern. Mit Hilfe des Gesetzes ist es erstmals gelungen, den Fachbegriff der Barrierefreiheit im Landesrecht zu definieren. Barrierefreiheit heißt: Menschen mit Handicap erhalten ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe Zugang zu allen Lebensbereichen.
Ein zentrales Ziel der Behindertenpolitik müsse lauten, mehr Menschen mit Behinderungen in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren, sagte Ministerin Schwesig. Für das kommende Jahr sieht sie die Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen als ein wichtiges Thema an. Mit Hilfe der UN-Konvention soll die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen verhindert werden.