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Sozialministerin Schwesig begrüßt Mindestlohn für Alten- und Krankenpfleger

Pressemitteilung

Schwerin – „Dass jetzt auch Alten- und Krankenpfleger einen Mindestlohn bekommen, ist ein großer Fortschritt“, kommentierte Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Manuela Schwesig den Beschluss des Bundestags zur Ausweitung des Arbeitnehmerentsendegesetzes. „Wir dürfen jetzt aber nicht nachlassen“, ergänzte sie. „Das Ziel muss lauten: Mindestlohn für alle Branchen!“ In Deutschland gebe es immer noch Menschen, die von dem, was sie mit ihrer Arbeit verdienten, nicht leben könnten, kritisierte die Sozialministerin. Sie nannte dies „ungerecht und unanständig“.

Derzeit arbeiten in Mecklenburg-Vorpommern 6861 Frauen und Männer in Krankenhäusern. 7470 sind in Pflegeheimen und 3829 in der ambulanten Pflege beschäftigt (Angaben: 2007). Angesichts der demografischen Entwicklung sei klar, dass Mecklenburg-Vorpommern zur Betreuung von Alten und Kranken künftig viel mehr Fachkräfte brauche, sagte Schwesig. „Gut ausgebildete Kräfte kriegen wir aber nur, wenn wir sie vernünftig bezahlen.“

Der Bundestag hat am Donnerstag beschlossen, dass künftig auch Arbeitnehmern in der Alten- und Krankenpflege ein Mindestlohn garantiert wird. Außerdem einigte man sich darauf, die Branchen Wach- und Sicherheitsgewerbe, Bergbauspezialarbeiten, Abfallwirtschaft, Aus- und Weiterbildung sowie Großwäschereien in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufzunehmen, das den Mindestlohn garantiert.