Stuttgart – Sozialministerin Katrin Altpeter ist mit der kürzlich vom Bundestag beschlossenen Änderung der Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser überhaupt nicht zufrieden und will deshalb an diesem Freitag im Bundesrat die Anrufung des Vermittlungsausschusses durchsetzen. Altpeter kritisiert insbesondere, dass nach dem Entwurf der Bundesregierung nur ein kleiner Teil der Mehrkosten bei den Personalausgaben von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden soll. Es sei deshalb zu befürchten, dass es zu Personaleinsparungen in den Klinken kommt und die Arbeitsverdichtung insbesondere im ärztlichen und pflegerischen Bereich weiter zunimmt. Altpeter sieht nun gute Chancen, dass der Bundesrat ihrem Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zustimmt.
Sie setzt sich dafür ein, dass die Tarifsteigerungen komplett refinanziert werden, der vollständige Orientierungswert eingeführt und die doppelte Degression für Mehrleistungen abgeschafft werden.
Ministerin Altpeter sieht die steigenden Betriebskosten der Krankenhäuser mit großer Sorge und weist darauf hin, dass lediglich vierzig Prozent der Krankenhäuser in Baden-Württemberg derzeit noch ein positives Betriebsergebnis erzielen. Insbesondere kleinere Kliniken seien seit der Einführung des Fallpauschalensystems nicht mehr in der Lage, ihre Sach- und Personalkosten ausreichend zu refinanzieren. Für die Krankenhäuser in Baden-Württemberg kommt laut Altpeter erschwerend hinzu, dass sie von den Sanierungsbeiträgen zugunsten der Gesetzlichen Krankenversicherung in den Jahren 2011 und 2012 besonders stark betroffen sind.
Altpeter: „Angesichts der Überschüsse der gesetzlichen Krankenkassen ist nicht nachvollziehbar, warum die Bundesregierung den Krankenhäusern das Sonderopfer zur Sanierung der gesetzlichen Krankenkassen trotz steigender Personal- und Betriebskosten auch in diesem Jahr abverlangt“. Das stürze viele Krankenhäuser in Baden-Württemberg unnötigerweise in große finanzielle Schwierigkeiten.
Altpeter erinnerte zugleich daran, dass sich die Landesregierung ihrer eigenen Verantwortung für die Krankenhäuser in Baden-Württemberg vollauf bewusst sei. Mit der Krankenhausinvestitionsförderung bekenne sich das Land zur Krankenhausversorgung als öffentliche Aufgabe.
Altpeter: „Bereits 2011 haben wir im Nachtragshaushalt zusätzliche 50 Mio. Euro für die Sanierung und für Um- und Neubauten der Krankenhäuser zur Verfügung gestellt. Im Staatshaushaltsplan 2012 wurden erneut 45 Millionen Euro zusätzlich für das Krankenhausbauprogramm eingesetzt. Damit können wir in diesem Jahr insgesamt 230 Mio. Euro für Krankenhausbauprojekte einsetzen.“
Die bedarfsgerechte flächendeckende Grundversorgung der Bevölkerung im stationären Bereich habe oberste Priorität. Sie werde deshalb auch in Zukunft alles dafür tun, dass mehr Geld für die Krankenhäuser zur Verfügung stehe, unterstrich Altpeter.