Potsdam – Sozialministerin Diana Golze hat heute gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von gesetzlichen Krankenkassen in Brandenburg die Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Krankenbehandlung für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz unterzeichnet. Vertragspartner sind die AOK Nordost, die DAK-Gesundheit, die Knappschaft sowie die BAHN-BKK, die BKK·VBU, die Brandenburgische BKK und die Siemens-Betriebskrankenkasse. Mit dieser Vereinbarung wird nach dem Inkrafttreten des Landesaufnahmegesetzes am 1. April eine weitere notwendige Voraussetzung für die landesweite Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in Brandenburg geschaffen. Diana Golze: „Ich freue mich sehr, dass wir mit den Unterzeichnern der Rahmenvereinbarung kompetente Partner an der Seite haben, die es uns ermöglichen, die elektronische Gesundheitskarte in Brandenburg flächendeckend einzuführen. Damit garantieren wir Flüchtlingen überall im Land den so notwendigen niedrigschwelligen und diskriminierungsfreien Zugang zur medizinischen Versorgung. Zugleich entlasten wir die Kommunen, denn deren Verwaltungsaufwand verringert sich deutlich. Jetzt sind die Kreise und kreisfreien Städte am Zug. Ich gehe davon aus, dass sie dieser Vereinbarung beitreten.“
Der Beginn der Gesundheitsversorgung über die eGK soll nach dem wirksamen und fristgerechten Beitritt der Kommunen frühestens zum nächsten Quartal, also zum 1. Juli, erfolgen. Das Land übernimmt die Finanzierungsverantwortung bereits ab dem 1. April.
Frank Michalak, Vorstandsvorsitzender der AOK Nordost: „Die Integration von Flüchtlingen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb haben wir als AOK Nordost schon frühzeitig signalisiert, dass wir uns dieser Herausforderung stellen und die Versorgung der Flüchtlinge mit einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) mit unserem Knowhow als Krankenkasse unterstützen. Nun gibt es für das Flächenland Brandenburg eine gute Basis für eine einheitliche Lösung. Mit der Umsetzung der Rahmenvereinbarung zur Einführung der eGK wird den Flüchtlingen ein leichterer Zugang zu medizinischen Leistungen ermöglicht. Gleichzeitig werden die Sozialbehörden erheblich von Bürokratie entlastet.“
Durch die Rahmenvereinbarung stellt das Land sicher, dass die Einführung der eGK-Versorgung in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt zu gleichen Bedingungen mit den teilnehmenden Krankenkassen erfolgen wird. Die Kosten der gesundheitlichen Versorgung trägt zu 100% das Land Brandenburg.
Anke Grubitz, Vertragschefin der DAK-Gesundheit in Brandenburg: „Als eine der größten bundesweit tätigen Krankenkassen hat die DAK-Gesundheit bereits in anderen Ländern bei der Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge mitgewirkt und so eine Vorreiterrolle bei der Gesundheitsversorgung von Zuwanderern eingenommen. Uns ist daher wichtig, das Ministerium und die Landkreise in Brandenburg mit unserer Erfahrung und Kompetenz zu unterstützen und von Bürokratieaufgaben zu entlasten.“
Die Krankenkassen haben die regionale Verteilung ihrer Zuständigkeiten untereinander verbindlich und eindeutig geregelt. Es wird immer nur eine Krankenkasse geben, die eine Karte für Flüchtlinge in einer Kommune ausgibt. Die Kosten trägt das Land. Auswirkungen auf die Beitragszahler in der gesetzlichen Krankenversicherung wird es nicht geben.
“Wir begrüßen die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte im Land Brandenburg. Asylsuchende können sich bei Krankheit nun direkt ärztlich versorgen lassen und bürokratische Hürden fallen weg, insbesondere auch für die Kommunen“, so Hans-Joachim Röttger, Landesbeauftragter der Knappschaft und Leiter der Regionaldirektion Cottbus.
Markus Münzer, Bereichsleiter Unternehmensbereich Finanzen der BKK·VBU: „Für uns Betriebskrankenkassen ist es die ureigenste Aufgabe, Menschen in medizinischen Notsituationen zu helfen. Es ist wichtig, den Asylbewerberinnen und Asylbewerbern den Zugang zur Gesundheitsversorgung schnell und unbürokratisch zu ermöglichen. Wir als Betriebskrankenkassen haben eine gesellschaftliche Verantwortung, und diese nehmen wir hier und heute wahr.“
Dr. Hans Unterhuber, Vorstand der Siemens-Betriebskrankenkasse: „Der Umgang mit Zuwanderung ist eine gesellschaftliche Herausforderung, die auch das Gesundheitswesen betrifft. Wir als SBK möchten hier einen Beitrag leisten, indem wir Menschen einen unbürokratischen Zugang zur medizinischen Versorgung ermöglichen. Uns ist eine unkomplizierte Lösung wichtig, damit Flüchtlinge ohne Hürden und Papierkram schnell einen Arzt oder eine Klinik aufsuchen können. Deswegen entlasten wir das Land Brandenburg bei dieser wichtigen Aufgabe. Auch in anderen Ländern und Kommunen hat die SBK bereits Verantwortung übernommen und steht auch in Zukunft den Kommunen als Partner zu Seite.“