Erfurt – Der Landesbehindertenbeirat traf sich unter dem Vorsitz von Sozialministerin Christine Lieberknecht in Erfurt. In diesem Rahmen wurden mehrere Beschlüsse zur Verbesserung der Situation taubblinder Menschen und Hörgeschädigter gefasst.
Dazu erklärte Sozialministerin Christine Lieberknecht: “Sinnesbehindert, also hörsehbehindert oder gar taubblind zu sein, ist für den betroffenen Menschen nicht einfach die Summe mehrfacher Behinderung. Das Europäische Parlament hat mittlerweile eine Resolution verabschiedet, mit der Taubblindheit als besondere Form der Behinderung anerkannt wird. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, ein besonderes, spezielles Merkzeichen auf den jeweiligen Schwerbehindertenausweisen zu schaffen. Damit könnte es den Betroffenen erleichtert werden, die Besonderheit ihrer Behinderung nachzuweisen. Es geht darum, die Isolation des einzelnen Sinnesbehinderten aufzubrechen.”
Der Behindertenbeirat beschloss einstimmig die Anliegen taubblinder Menschen zu unterstützen.
Weiterhin setzt sich der Behindertenbeirat dafür ein, dass im Rahmen der vorgesehenen 12. Änderungen des Rundfunkstaatsvertrages die barrierefreien Angebote für Gehörlose bundesweit ausgebaut werden. Lieberknecht: “Gerade Menschen, die ihre Gehörlosigkeit als schleichenden Prozess erfahren, ziehen sich immer mehr zurück. Es geht dabei um nicht weniger als die Frage: Wie können wir miteinander kommunizieren? Daher sollten die vorhandenen Angebote der Medien für Gehörlose und andere sinnesgeschädigte Menschen wesentlich ausgebaut werden!”