Stuttgart – Mit Erleichterung reagierte Sozialministerin Katrin Altpeter auf die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) zur Diamorphinbehandlung. Das oberste Beschlussgremium der Ärzte, Krankenhäuser und Kassen in Deutschland will die personellen Rahmenbedingungen für Einrichtungen, die schwerstkranke Drogenabhängige mit Diamorphin behandeln, deutlich verbessern. Ministerin Altpeter hatte sich in den vergangenen Monaten in mehreren Briefen an den Bundesgesundheitsminister, die Drogenbeauftragte der Bundesregierung und an den GBA dafür stark gemacht, die rigiden Anforderungen an das Vorhalten von ärztlichem Personal in Substitutionseinrichtungen zu korrigieren.
Altpeter: „Ich freue mich, dass jetzt ein erster Schritt gemacht ist und die unangemessen hohen und starren Hürden für die Einrichtung neuer Arztpraxen zur Diamorphinbehandlung durch flexible Vorgaben an die Qualität der Behandlung abgelöst werden.“
Sie forderte Bundesgesundheitsminister Bahr auf, nun den zweiten Schritt zu tun und die Bundesvorgaben für die Art der Verabreichung des Diamorphins zu ändern. Die in § 5 Abs. 9a Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) zwingend vorgeschriebene „parenterale Anwendung“, also die Injizierung, müsse aufgehoben und damit auch die orale Anwendung ermöglicht werden. Für die Änderung dieser Verordnung ist nicht der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA), sondern der Bundesgesundheitsminister zuständig.
Altpeter: „Langzeitabhängige verfügen in der Regel über kein intaktes Venensystem mehr. Deshalb müssen endlich auch andere Anwendungsformen erlaubt werden.“
Wenn der Bundesgesundheitsminister den Beschluss des GBA zu den personellen Anforderungen der Diamorphinbehandlung nicht beanstandet, werden die neuen Regelungen für die Personalvorgaben in Substitutionspraxen demnächst Rechtskraft erlangen. Die bisherigen starren Regelungen werden dann ersetzt durch flexible Vorgaben, mit denen ohne Qualitätsverlust weiterhin eine zuverlässige und fachlich hochwertige diamorphingestützte Substitutionsbehandlung sichergestellt wird.
Ergänzende Informationen:
Nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Diamorphinbehandlung waren bisher zwingend drei Arztstellen in Vollzeit an jeder Substitutionspraxis vorzuhalten. Gerade bei Standorten mit einer kleinen Patientengruppe ist dies ein entscheidender Kostentreiber bei den laufenden Betriebskosten und hat nach Worten von Ministerin Altpeter die Einrichtung neuer Praxen fast unmöglich gemacht.
Auf Landesebene werde derzeit alles getan, um die Einrichtung weiterer Substitutionspraxen zu erleichtern. So werde neuen Standorten ein höherer Investitionskostenzuschuss des Landes von bis zu 150.000 Euro zur Deckung der Kosten für die erforderlichen Sicherheitsstandards in Aussicht gestellt. Außerdem würden Gespräche mit den Kassen vorbereitet, um auch bei geringen Patientenzahlen eine auskömmliche Finanzierung dieser Behandlungsform zu erreichen.
Nachdem das Bundesgesetz zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung am 21.07.2009 in Kraft getreten war, hat das Land Baden-Württemberg für den bisherigen Modellstandort Karlsruhe eine unbefristete Erlaubnis erteilt. Am Standort Karlsruhe werden inzwischen rund 30 Menschen diamorphingestützt substituiert. Nach Karlsruhe soll auch in Stuttgart ein Angebot für eine diamorphingestützte Substitution eingerichtet werden.