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Sozialminister Vigener: Lebenshilfe Obere Saar bietet gutes Angebot für Menschen mit Behinderungen

PRESSEMITTEILUNG

Saarbrücken – * Sozialminister Vigener besucht Lebenshilfe Obere Saar e.V. (LHOS) * Vorbildliches Angebot im Bereich ambulanter, teilstationärer und stationärer Hilfen für Menschen mit Behinderungen * Chancengleichheit, Integration und Teilhabe sind wesentliche Bestandteile der saarländischen Politik für behinderte Menschen

„Chancengleichheit, Integration und Teilhabe sind die wesentlichen Bestandteile der saarländischen Behindertenpolitik. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Diesem Grundsatz folgt auch die Lebenshilfe Obere Saar durch die Förderung, Begleitung und Unterstützung behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen“, sagte Sozialminister Vigener bei seinem gestrigen Besuch der Lebenshilfe Obere Saar e.V. in Kleinblittersdorf .

Die LHOS verfügt über ein breit gefächertes Angebot an ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen für Menschen mit Behinderung. Dazu gehören insbesondere die Schaffung und der Betrieb von Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche im Schul- und Berufsschulalter sowie von Werkstätten, Wohnanlagen und Freizeitstätten für Behinderte, wie auch die Früherkennung und Frühförderung behinderter Kinder. „Gleichberechtigte Teilhabe am gesamten gesellschaftlichen Leben ist die wesentliche Voraussetzung für Menschenwürde und Freiheit. Behinderte Menschen wollen ihr Leben so weit wie möglich in freier Selbstbestimmung gestalten. Dies gilt vor allem für den Lebensbereich Wohnen“, erklärte Sozialminister Vigener. Es gehöre zu den Grundbedürfnissen eines jeden Menschen, einen eigenen abgrenzbaren Wohnraum zu haben und diesen individuell einrichten zu können.

Die Lebenshilfe Obere Saar hält ein differenziertes Wohnangebot vor. Es werden Wohnplätze in 1- oder 2-Bettzimmern angeboten. Zudem gibt es 3 Paar-Wohnangebote, die nach individuellem Bedarf erweitert werden können. Das Wohnangebot beinhaltet Therapeutische Wohngruppen, Wohngruppen für extrem betreuungsbedürftige Menschen, Gruppen für Bewohner mit intensivem Betreuungsbedarf, Gruppen mit hohem Betreuungsbedarf aufgrund der Behinderung oder zusätzlichen besonderen Betreuungserfordernissen, betreute Wohngruppen mit intensivem Selbständigkeitstraining im lebenspraktischen Bereich, minderbetreute Wohngruppen mit individuellem Selbständigkeitstraining, Trainingswohnen, Außenwohnen sowie Kurzzeitwohnplätze für geistig behinderte Menschen (Gastplätze). Die Zimmer können auf Wunsch mit eigenen Möbeln ausgestattet werden.

Im stationären Bereich verfügt die Lebenshilfe Obere Saar über insgesamt 239 Plätze (einschließlich 6 Kurzzeitplätze und 2 Kriseninterventionsplätze bei den bei­den Therapeutischen Wohngruppen). Eine der beiden Therapeutischen Wohngruppen ist in die Wohnstätte Rexrothhöhe integriert und hält 8 Plätze einschließlich 1 Kriseninterventionsplatzes vor. Die zweite Therapeutische Wohngruppe befindet sich in Altenkessel und hält 10 Plätze einschließlich eines Kriseninterventionsplatzes vor. Im Bereich der ambulanten Hilfen wird ein „Fachdienst Selbstbestimmtes Wohnen“ vorgehalten, welcher derzeit ca. 15 behinderte Menschen betreut.

Bei seinem Besuch des Wintringer Hofs, der als Betriebsstätte von der Lebenshilfe Obere Saar als Bioland Bauernhof von behinderten Menschen bewirtschaftet wird, wies Minister Vigener auf die Wichtigkeit der Eingliederung behinderter Menschen ins Arbeitsleben hin. der Minister: „Menschen mit Behinderung muss die Möglichkeit geboten werden durch geeignete Tätigkeiten in einer Werkstätte die Persönlichkeit weiterzuentwickeln und die eigene Leistungsfähigkeit zu erhalten oder zu erhöhen. Nur so kann auch der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gefördert werden.“

Die Lebenshilfe Obere Saar verfügt mit dem Wintringer Hof über insgesamt 5 Betriebsstätten. Um möglichst vielen Menschen mit Behinderung die Gelegenheit zur Arbeit in einer geeigneten Betriebsstätte zu bieten, wurde das Platzangebot in den Werkstätten der LHOS im Regionalverband Saarbrücken von 674 im Jahre 1999 auf zur Zeit 744 Plätze erweitert.

Minister Vigener betonte abschließend, dass die Integration von Menschen mit Behinderungen im Saarland einen hohen Stellenwert habe. „Mit der Verabschiedung des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetz Ende 2003 und dem Erlass der entsprechenden Verordnungen im Jahre 2006 sowie der Fortschreibung eines 4. Landesbehindertenplanes im Jahre 2007 erhält die Politik für Menschen mit Behinderungen im Saarland ein festes, modernes und tragfähiges Fundament“, so der Minister.