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Sozialminister Prof. Dr. Gerhard Vigener: Reform der Pflegeversicherung verbessert Leistungen.

Pressemitteilung

Saarbrücken – Moderne und effektive Pflege – mehr Transparenz durch Kontrollen. Saarland Vorreiter mit Pflegestützpunkt im Landkreis St. Wendel. Planungen für weitere Pflegestützpunkte im Land laufen bereits.

“Die Reform der Pflegeversicherung macht den Weg frei für eine bessere und effektive Pflege”, so der saarländische Gesundheits- und Sozialminister Gerhard Vigener anlässlich des morgigen Inkrafttretens des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes. „Mit der Reform konnte auch die langjährige saarländische Forderung nach Einführung einer Pflegezeit für pflegende Angehörige mit einem Rückkehranspruch in den Beruf verwirklicht werden.”

Seit dem Start der Pflegeversicherung im Jahr 1995 werden ab dem 1. Juli die Leistungen für Pflegebedürftige und Angehörige verbessert. „Die Reform der Pflegeversicherung ist eine gute Reform für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte. Sie verbessert die Leistungen. Sie schafft neue Betreuungs- und Pflegestrukturen und bringt den Bürgerinnen und Bürgern durch die Pflegestützpunkte als zentrale Anlaufstellen mehr Beratung und Service. Auch soll die Transparenz und Qualität der Pflege durch unangekündigte Kontrollen weiter verbessert und optimiert werden”, so Vigener.

Vor allem demenziell erkrankte und behinderte Menschen profitieren von höheren Leistungen und neuen Betreuungsmöglichkeiten. Der saarländische Pflegestützpunkt ist ein Musterbeispiel, wie man effektiv und mit geringem bürokratischem Aufwand passgenaue Beratung und Hilfe für Pflegebedürftige und deren Angehörige gewährleisten kann. Auch hier sind wir Vorreiter. In den nächsten Wochen und Monaten werden in allen Landkreisen neue Pflegestützpunkte errichtet werden. „Wir werden im Saarland weitere Pflegestützpunkte schaffen: diese sollen eine breite Palette von Koordinations- und Beratungsangeboten bieten. Ideal wäre auch eine Verknüpfung mit den bestehenden AHA-Agenturen für haushaltsnahe Dienstleistungen, so dass man gezielt Hilfe aus einer Hand bieten kann“, so Vigener.

Wir wollen damit erreichen, dass wir noch besser als bisher pflegebedürftigen Menschen möglichst lange das Verbleiben in der häuslichen Umgebung ermöglichen können. Wichtig ist uns, dass wir Doppelstrukturen vermeiden und wir es schaffen, neben der Gewährleistung von Trägerneutralität auch eine regionale Ausrichtung zu gewährleisten. Dies ist durch ein gleichrangiges Miteinander des vorhandenen Beratungs- und Koordinierungsstelle des Landkreises und der Beratungsangebote der Pflegekassen unter einem Dach und unter einheitlicher Führung gewährleistet. Miteinander statt Nebeneinander oder gar Gegeneinander: das ist unser Prinzip zur Optimierung der Beratungs- und Hilfsangebote. Vor allem sind wir stolz, dass der Pflegestützpunkt für alle und nicht nur Leistungsberechtigte der Pflegeversicherung offen steht.“ Die Länder erhalten die Möglichkeit, Pflegestützpunkte in den Wohnquartieren zu errichten, die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen ähnlich wie in einem Bürgerbüro Rat und Hilfe unter einem Dach bieten sollen. Als Anschubfinanzierung stellt der Bund bis 2011 insgesamt 60 Millionen Euro zur Verfügung. Die Bundesregierung rechnet mit bis zu 3000 Einrichtungen dieser Art, in denen verschiedene Leistungserbringer und Kostenträger kooperieren.

Was ändert sich bei der Pflegeversicherung?

Beiträge: Finanziert werden die Neuerungen durch eine Anhebung des von Arbeitnehmern und Arbeitgebern entrichteten Beitragssatzes zum 1. Juli um 0,25 Punkte auf 1,95 Prozent des Bruttolohns (Kinderlose: 2,2 Prozent). Die Anhebung soll ausreichen, um den Satz bis 2014/15 konstant zu halten.

Leistungen: Die Beträge für ambulante Sachleistungen werden bis 2012 schrittweise angehoben: In der Pflegestufe I von 384 auf 450 Euro, in der Stufe II von 921 auf 1100 Euro und in der Stufe III von 1432 auf 1550 Euro im Monat. Das Pflegegeld steigt in Stufe I von 205 auf 235 Euro, in Stufe II von 410 auf 440 Euro und in Stufe drei von 665 auf 700 Euro. Die Beträge für stationäre Pflege bleiben in den Stufen I und II unverändert. In der Stufe III steigen sie schrittweise von 1432 auf 1550 Euro im Jahr 2012 – für Härtefälle von 1688 auf 1918 Euro. Ab 2015 werden die Leistungen in einem dreijährigen Rhythmus angepasst.

Demenzkranke: Altersverwirrten und psychisch Kranken soll wirksamer geholfen werden. Der zusätzliche Betrag für sie steigt von 460 Euro pro Jahr auf 1200 Euro bei geringem und auf 2400 Euro bei hohem Betreuungsbedarf. Auch in Heimen wird die Versorgung von Menschen verbessert, die sich im Alltag nur noch schwer zurechtfinden: Die Pflegekassen müssen für je 25 Bewohner eine zusätzliche Betreuungsassistenz finanzieren.

Fallmanager: Ab 2009 haben Betroffene und Angehörige Anspruch auf eine individuelle Beratung und Hilfe bei der Organisation der Pflege und der Abwicklung aller Formalien. Die Kassen müssen dazu ein spezielles Fallmanagement anbieten. Wenn ein Stützpunkt vorhanden ist, soll der Berater dort tätig sein.

Pflegezeit: Angehörige erhalten einen Anspruch auf eine sechsmonatige Freistellung von der Arbeit. In dieser Zeit werden Sozialversicherungsbeiträge bezahlt, aber kein Gehalt. Ausgenommen sind Betriebe mit bis zu 15 Mitarbeitern. Zudem wird ein unbezahlter kurzfristiger Freistellungsanspruch für bis zu zehn Arbeitstage geschaffen, um die Pflege für einen nahen Angehörigen zu organisieren.

Kontrollen: Pflegeheime sollen ab 2011 ein Mal pro Jahr geprüft werden – im Regelfall unangemeldet. Die Kontrolleure sollen vor allem auf den Pflegezustand der Bewohner achten. Ab 2009 sind die Einrichtungen verpflichtet, eine Zusammenfassung der zurzeit alle fünf Jahre stattfindenden Prüfungen gut sichtbar auszuhängen. Auch ambulante Dienste müssen die Bewertungen in verständlicher Sprache öffentlich machen. Bis Ende des Jahres wird ein neues Bewertungssystem – etwa in Form eines rot-gelb-grünen Ampelschemas – erstellt. Heime, denen es gelingt, einen Bedürftigen durch Förderung in eine niedrigere Pflegestufe zu bringen, erhalten einmalig 1536 Euro.

Beantragung: Die Pflegekassen werden verpflichtet, binnen fünf Wochen über Pflegeanträge zu entscheiden – liegt der Antragsteller im Krankenhaus binnen einer Woche. Die nötige Vorversicherungszeit wird von fünf auf zwei Jahre verkürzt.

Weitere Änderungen: Für Pflegepersonen werden künftig auch während eines normalen Urlaubs Rentenbeiträge entrichtet. Die Pflegekassen können leichter Verträge mit einzelnen Pflegekräften schließen. Bürger, die sich zum Beispiel in Betreuungsgruppen für Demenzkranke einsetzen, werden gefördert. Stationäre Einrichtungen erhalten die Möglichkeit, einen Heimarzt zu beschäftigen. Pflegekräfte müssen von den Heimen ortsüblich entlohnt werden. Bewohner von Senioren-WGs können Pflegeleistungen künftig “poolen”.