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Sozialminister Gerhard Vigener: unangemeldete Kontrollen der Pflegeheime wichtig

366 Kontrollen der Heimaufsicht – davon 15 mit schwerwiegenden Mängeln

Saarbrücken – * Heimaufsicht kontrolliert 139 Einrichtungen im Saarland * Informationen über Heime unter http://www.pflegeheime-saar.de * 366 Prüfungen – davon 15 Überprüfungen mit schwerwiegenden Mängeln

„Die Verbesserung und Steigerung der Pflegequalität ist eines der zentralen Anliegen der saarländischen Landesregierung. Daher wurden seit 1999 viele Anstrengungen unternommen, um die Qualität in den 139 saarländischen Alteneinrichtungen im Saarland weiter auszubauen und zu steigern. Wesentlicher Bestandteil sind neben einer guten Fachkraftquote und optimalen baulichen Gegebenheiten ständige Kontrollen der Einrichtungen und der Dienstleistungen sowohl des medizinisches Dienstes, als auch der Heimaufsicht“ so Sozialminister Gerhard Vigener.

Um diese Qualität und Transparenz weiter zu verbessern wurde gemeinsam mit der Saarländischen Pflegegesellschaft die Website http://www.pflegeheime-saar.de installiert, die Einblicke über die Einrichtungen gibt. Auch hat die Landesregierung das „Saarländische Plus“ geschaffen, dass eine Vergleichbarkeit der Einrichtungen bei der Zertifizierung und im Qualitätsmanagement sichert. Ein weiterer Baustein dieser Qualitätsoffensive ist das neue Heimgesetz der Landesregierung, das den Schutz der Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner weiter stärken wird. Sozialminister Vigener wird das neue Heimgesetz in der kommenden Woche im Saarländischen Landtag einbringen. Nach dem neuen Gesetz sollen Alteneinrichtungen jährlich und unangemeldete überprüft werden.

Derzeit werden 139 Einrichtungen der Altenhilfe mit insgesamt 12.236 Plätzen, davon über 11.680 Pflegeplätzen, sowie 51 Heime der Behindertenhilfe mit 2344 Plätzen für volljährige Menschen mit Behinderung vom Heimgesetz erfasst. Im Zeitraum 2006 bis 2007 wurden diese Einrichtungen 366 heimaufsichtsrechtlichen Überprüfungen unterzogen. An 25 dieser Überprüfungen war der Medizinische Dienst der Krankenversicherung beteiligt. Im Bedarfsfalle wurden zur fachlichen Beurteilung ergänzend auch die Gesundheitsaufsicht, der Lebensmittelkontrolldienst sowie der Brandschutz an den Überwachungsmaßnahmen beteiligt. Einen breiten Raum nahm die Beratung der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner sowie der Heimträger über ihre Rechte und Pflichten ein. Auf diese Beratungen besteht ein Rechtsanspruch, der auch in dem zukünftigen Landesheimgesetz vorgesehen ist.

Bei der Feststellung von Mängeln reichte in aller Regel eine Beratung der Heimaufsicht aus, damit die Mängel seitens des Heimträgers beseitigt wurden. Bei 15 Überprüfungen waren die festgestellten Mängel allerdings so schwerwiegend, dass die Heimaufsicht schriftliche Anordnungen zur Beseitigung dieser Mängel erlassen musste. Die Schwerpunkte der festgestellten Mängel lagen insbesondere im Bereich der Pflege- und Betreuungsqualität, der Arzneimittelaufbewahrung und -vergabe, der Hygiene sowie der Erfüllung der vereinbarten Leistungen.

Als Ergebnis der heimaufsichtsrechtlichen Überwachungen sei festzustellen, so Minister Prof. Dr. Vigener, dass sich die Qualität der Einrichtungen im Saarland ständig weiterentwickelt.