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Sozialminister Gerhard Vigener: Pflegestützpunkte in den Landkreisen sollen bis Februar 2009 eingerichtet sein

Pressemitteilung

Saarbrücken – * Minister Vigener erläuterte vor dem Landkreistag Konzeption der Pflegestützpunkte. * Bis spätestens 15. Februar 2009 müssen Stützpunkte eingerichtet sein. * Drittelfinanzierung zwischen Verhandlungspartnern wird angestrebt.

Gesundheits- und Sozialminister Gerhard Vigener hat heute vor der Hauptversammlung des Landkreistages in Saarlouis erklärt, dass die angestrebten die Pflegestützpunkte bis spätestens 15. Februar 2009 einzurichten sind. “Wir hatten zu diesem Thema am 30. Juli ein sehr konstruktives Gespräch in meinem Hause unter Beteiligung der Landkreise/des Regionalverbandes Saarbrücken sowie der Pflege- und Krankenkassen. Mittlerweile liegt die Allgemeinverfügung meines Hauses vom 14. August 2008 vor, wonach die Pflege- und Krankenkassen in jedem Landkreis und dem Regionalverband Saarbrücken zumindest einen Pflegestützpunkt zu errichten haben. Dies heißt: Die erste Verhandlungsrunde zum Abschluss des notwendigen Rahmenvertrages zur Arbeit und zur Finanzierung der Pflegestützpunkte hat bereits stattgefunden.”

Zur weiteren Konzeption bemerkte der Minister: Jeder Landkreis/Regionalverband werde zunächst einen Pflegestützpunkt erhalten. “Die Größe der Pflegestützpunkte im Hinblick auf die Anzahl der Beratungskräfte wird abhängig von der jeweiligen Bevölkerungszahl sein. Insbesondere im Regionalverband Saarbrücken ist die Einrichtung von Außenstellen zu überlegen”, erläuterte Vigener weiter. Nach Vorstellung des Ministers solle eine Drittelfinanzierung der Pflegestützpunkte unter den Verhandlungspartnern angestrebt werden. Vigener: “Für das Land kann ich feststellen, dass die Finanzierung der Pflegestützpunkte analog der bisherigen BeKo–Finanzierung (Beratungs- und Koordinierungsstellen) in Höhe von 695.000 Euro fortgeführt wird.” Auch habe der Vorstand des Landkreistages bereits einen entsprechenden grundsätzlichen Beschluss gefasst – allerdings unter dem Vorbehalt, dass die Landkreise als gleichrangige Träger der Pflegestützpunkte akzeptiert werden. Vigener: “Ich gehe davon aus, dass dies in dem abzuschließenden Rahmenvertrag auch so vereinbart wird.” Eine offizielle Zusage der Pflege- und Krankenkassen zur Drittelfinanzierung stehe derzeit noch aus.

Ein weiteres wichtiges Element der Pflegestützpunkte laut Minister Vigener: “In ihre Arbeit sollten Mitglieder von Selbsthilfegruppen, Ehrenamtlern sowie sonstigen zum bürgerschaftlichen Engagement bereiten Personen und Organisationen sinnvoll eingebunden werden: Etwa durch Bereitstellung einer entsprechenden Infrastruktur oder die fachliche Begleitung und Vermittlung. Besonders am Herzen liegt mir die Beteiligung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege, die bisher an dem saarländischen Netz der Beko-Stellen beteiligt waren und von den Landkreisen/dem Regionalverband Saarbrücken gefördert wurden. Die entsprechenden Verträge sind von den Landkreisen zum 31. Dezember 2008 gekündigt.”

Es sei vorstellbar, so Vigener, die Landkreise/der Regionalverband Saarbrücken die Träger der Freien Wohlfahrtspflege beauftragen, für sie in den Pflegestützpunkten tätig zu werden; wobei die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin bei diesen angestellt wären. “Eine entsprechende Beauftragung könnte auch durch die Pflegekassen bzw. die Krankenkassen erfolgen. Selbstverständliche Voraussetzung ist dabei die Bereitschaft zu einer wettbewerbsneutralen Arbeit, weil sonst die Funktion der Pflegestützpunkte nicht erfüllt werden könnte”, so der Minister. Grundsätzlich bemerkte Vigener: “Vor dem Hintergrund der Herausforderungen des demographischen Wandels und der vielfältigen Angebote wird die Errichtung und der Betrieb von Pflegestützpunkten die Beratungs- und Versorgungsstruktur im Saarland einen entscheidenden Schritt voran bringen.” Das Land werde überdies ein neues saarländisches Pflegegesetz erarbeiten. Dabei würden insbesondere Regelungen zur Förderung von neuen Angeboten zur Sicherung der Häuslichkeit und deren Finanzierung getroffen. “In diesem Gesetz wird auch die Förderung der Pflegestützpunkte gesetzlich verankert werden”, so der Minister abschließend.

Weiterentwicklung SGB II (Sozialgesetz Zweites Buch: Grundsicherung für Arbeitssuchende)

“Die Weiterentwicklung des SGB II im Sinne der Neuorganisation der Grundsicherungsstellen hat für mich eine außerordentlich hohe Bedeutung”, sagte Vigener: Am 14. 07. 2008 haben wir, die zuständigen Arbeits- und Sozialminister aus Bund und Ländern, einen richtungweisenden Beschluss zur Neuorganisation der Arbeitsgemeinschaften gefasst, um die Hilfe und Unterstützung für Langzeitarbeitslose möglichst optimal und effizient zu organisieren.” Das neue Organisationsmodell sehe vor, dass die Mitarbeiter der Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit in eine neue Behörde mit eigener Dienstherrenfähigkeit wechseln, die die jetzigen Arbeitsgemeinschaften ablösen soll. “Das Zusammenwirken der beiden Grundsicherungsträger soll in einer Behörde erfolgen, nennen wir sie Zentrum für Arbeit & Soziales (ZAS), die nach Landesrecht gebildet wird. Die Instrumente der Steuerung und Aufsicht werden auf Landesebene gebündelt”, so der Minister.

Die neu einzurichtende Behörde solle mit einer räumlichen Anlaufstelle, einheitlichen Leistungsbescheiden und einheitlichen Widerspruchs- und Klageverfahren beider Grundsicherungsträger gegenüber den Hilfebedürftigen arbeiten. Darüber hinaus solle den Hilfebedürftigen ein einheitlicher persönlicher Ansprechpartner im Rahmen eines ganzheitlichen Fallmanagements zur Verfügung stehen. Vigener: “Ich bin fest davon überzeugt, dass mit der Bündelung der Kräfte auf einer neuen Rechtsgrundlage das Ziel, Langzeitarbeitslose möglichst rasch wieder in Arbeit und Beschäftigung einzugliedern, bestmöglich erreicht werden kann.” Neben der neuen Behörde sollen die Kommunen auch weiterhin die Möglichkeit erhalten, in alleiniger Regie alle Geld-, Sach- und Eingliederungsleistungen für hilfebedürftige Langzeitarbeitslose zu übernehmen. “Das Optionsmodell hat sich in den vergangenen Jahren gerade auch hier im Saarland bewährt. Deshalb muss neben der neuen Behörde die kommunale Option als weiteres Modell der Aufgabenwahrnehmung grundgesetzlich verankert werden, um den Fortbestand zu sichern”, so der Minister.