Saarbrücken – * Berufsordnung für Alten- und Krankenpflegekräfte im Saarland vorgestellt * Position der Pflegefachkräfte soll gestärkt werden * Berufsordnung ist zudem Instrument zur Qualitätssicherung
Gesundheitsminister Gerhard Vigener hat heute in Homburg gemeinsam mit dem Dachverband der Pflegeorganisationen im Saarland im Kulturzentrum Homburg die saarländische Berufsordnung für die Pflegefachkräfte vorgestellt, die im Dezember 2007 in Kraft getreten war. Vigener unterstrich: “Dem Saarland ist es als erstem Bundesland gelungen, eine solche Berufsordnung erlassen. Dies war und ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu noch mehr Qualität in diesem Bereich der Pflege.” Die neue Berufsordnung ist für folgende Berufsbilder gültig: Altenpfleger/innen, Gesundheits- und Krankenpfleger/innen sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen. “Damit erreicht unsere Berufsordnung nicht nur die Krankenhäuser, sondern auch die ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. Das ist vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung mit einem steigenden Anteil von alten und hilfsbedürftigen Menschen von besonderer Bedeutung”, sagte der Minister.
Der Gesundheits- und Pflegebereich befindet sich seit Jahren in einem stetigen Veränderungsprozess. Hauptursachen sind neben der demographischen Entwicklung die Auflösung traditioneller Versorgungssysteme durch den Wandel der Familienstrukturen, Fortschritte in Wissenschaft und Technik sowie eine Verschärfung der ökonomischen Bedingungen im Gesundheits- und Sozialwesen. Als Folge müssen sich die Pflegeberufe neuen Herausforderungen stellen. Sie sind nicht nur zahlenmäßig die größte Berufsgruppe im Gesundheits- und Sozialwesen allein im Saarland sind über 10.000 Pflegefachkräfte tätig – sie erbringen auch eine wichtige gesellschaftliche Dienstleistung. Die saarländische Landesregierung ist sich dieser Bedeutung bewusst und hat in enger Zusammenarbeit mit dem Dachverband der Pflegeorganisationen unter Einbeziehung des Ethikkodexes des International Council of Nurses (ICN) eine Berufsordnung für Pflegefachkräfte erlassen.
Gesundheitsminister Prof. Dr. Vigener hierzu: Wir wollen mit dieser Berufsordnung die Position der Pflegefachkräfte stärken und ihnen eine Orientierung für ihr berufliches Handeln an die Hand geben. Ich gehe davon aus, dass alle Einrichtungsträger, die professionelle Pflege anbieten, die Umsetzung und vor allem die Verpflichtung zur Fort- und Weiterbildung unterstützen werden. Allerdings weise ich darauf hin, dass jede einzelne Pflegefachkraft im Rahmen ihrer Tätigkeit persönlich verantwortlich ist, die beschriebenen Berufsaufgaben und Berufspflichten zu erfüllen. Damit ist die Berufsordnung ein Instrument der Qualitätssicherung, das dazu beiträgt, die Bevölkerung vor unsachgemäßer Pflege zu schützen. Verstöße gegen die Berufsordnung können von Patienten oder Angehörigen gemeldet und als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen geahndet werden.” Zuständige Behörde für Überprüfungen und eventuelle Sanktionen ist das Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz.
Abschließend wies der Gesundheitsminister auf die von der saarländischen Landesregierung bereits in den vergangenen Jahren geschaffenen Maßnahmen für die Pflege- und Gesundheitsfachberufe hin, wie die staatlich geregelten Fachweiterbildungen, den Bachelor-Studiengang an der HTW des Saarlandes, die jährliche Ehrung der Ausbildungsbesten sowie den alle zwei Jahre zu vergebenden Friederike-Fliedner-Pflegepreis. Vigener: “Durch all diese Maßnahmen wird ebenfalls ein Beitrag zur Weiterentwicklung des beruflichen Selbstverständnisses und der Versorgungsqualität geleistet.”