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Sozialminister Dr. Klaus Zeh (CDU): „Einigkeit bei Betreuungsgeld und dualer Krankenhausfinanzierung.“

Gemeinsame Kabinettsitzung von Bayern und Thüringen

Erfurt/Bayreuth – Heute kamen die Landesregierungen von Bayern und Thüringen zu einer gemeinsamen Kabinettsitzung in Bayreuth zusammen. Unter anderem verständigten sich die Landeskabinette zur Familienpolitik und zur künftigen Krankenhausversorgung.

Familienminister Dr. Zeh: “Leitfaden einer nachhaltigen Familienpolitik muss die Wahlfreiheit der Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder sein. Ich freue mich, dass sich Bayern und Thüringen gemeinsam für die Einführung eines Betreuungsgeldes ab 2013 auf Bundesebene einsetzen. Parallel zum Ausbau von Tagesstättenplätzen für unter dreijährige Kinder muss auch die familiäre Betreuung für Eltern gesichert werden. In Thüringen steht Eltern neben einem dichten Netz an Betreuungsangeboten das Thüringer Erziehungsgeld zur Verfügung. Damit sichern wir Wahlfreiheit und sind Vorreiter für eine moderne Familienpolitik in Deutschland.”

Im weiteren Verlauf der gemeinsamen Kabinettsberatungen verständigten sich Bayern und Thüringen zur Zukunft der Krankenhausfinanzierung. Bayern und Thüringen sprechen sich für eine Beibehaltung der dualen Krankenhausfinanzierung aus – für Investitionskosten kommen die Länder auf, für laufende Betriebskosten die Krankenkassen. Dazu erklärte Gesundheitsminister Dr. Zeh: “Die Pläne der Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) zur Einführung einer monistischen Finanzierung nur über die Krankenkassen werden abgelehnt. Dieses Vorhaben führt nur zu einer weiteren Zentralisierung und Bürokratisierung im Gesundheitswesen ohne erkennbare substanzielle Verbesserungen in der medizinischen Versorgung der Bevölkerung. Das Engagement der Länder in der Krankenhausfinanzierung ist ein wesentlicher Beitrag zur bedarfsgerechten medizinischen Versorgung der Bürgerinnen und Bürger. Seit der friedlichen Revolution 1989/90 hat die Thüringer Landesregierung knapp 3,0 Mrd. EUR in den Aufbau einer leistungsfähigen medizinischen Versorgungsstruktur im Freistaat investiert. Damit konnte der in DDR-Zeiten aufgelaufene Investitionsstau weitestgehend abgebaut werden. Mit den derzeit in Bau befindlichen Maßnahmen sollen bis zum Jahr 2010 von 46 Krankenhausstandorten 40 abschließend saniert werden. Nur die Fortführung der dualen Krankenhausfinanzierung sichert dauerhaft die stationär-medizinische Versorgung auf hohem Niveau. Bayern und Thüringen stehen zu ihren Krankenhäusern und werden diese auch weiterhin nach Kräften unterstützen.”

“Die Landesregierungen von Bayern und Thüringen sind sich bei der Einführung eines bundesweiten Betreuungsgeldes und der Beibehaltung der dualen Krankenhausfinanzierung einig. Gemeinsam werden wir uns auf Bundesebene in den diskutierten Politikbereichen für sachgerechte und zukunftsorientierte Lösungen einsetzen”, so der Thüringer Sozialminister, Dr. Klaus Zeh, abschließend in seiner Erklärung.