Bonn/Hamburg – Nach dem Corona-bedingten Shutdown der letzten Wochen öffnen in vielen Bundesländern nun wieder Sonnenstudios, Fitnesscenter und Wellness-Einrichtungen unter strengen Infektionsschutzauflagen. Auch Solariengeräte sind somit wieder zugänglich. Experten warnen jedoch vor ihrer Nutzung. Denn: Die hohe UV-Strahlungsintensität in Solarien erhöht nachweislich das Hautkrebsrisiko. Akut schwächen UV-Strahlen zudem das Immunsystem – ein zusätzliches Risiko in Zeiten der COVID-19-Pandemie ist damit nicht auszuschließen. „Die Deutsche Krebshilfe und die Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP) halten jetzt umso mehr an ihrer Forderung nach einem Solarienverbot fest“, betont Gerd Nettekoven, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krebshilfe. „Die vorübergehenden Schließungen haben hoffentlich vielen Nutzern gezeigt: Es geht auch ohne künstliche Sonne.“
In der Haut werden nach UV-Bestrahlung zahlreiche durch UV-Strahlen miteinander verbundene Reaktionen ausgelöst, die die Immunabwehr des Körpers schwächen. Daran sind verschiedene Zelltypen der Haut und der Immunabwehr sowie eine Vielzahl zelleigener Botenstoffe in komplizierter Wechselwirkung beteiligt. „Das geschwächte Immunsystem zeigt sich beispielsweise am Auftreten von Lippenbläschen, auch als Herpes simplex bekannt, oder daran, dass sich eine Erkältung nach dem Aufenthalt in der Sonne verschlechtert“, erklärt Professor Dr. Eckhard Breitbart, Dermatologe und Vorsitzender der ADP. Daher sollte UV-Strahlung gemäß Empfehlungen des Bundesamts für Strahlenschutz bereits bei einer einfachen Erkältung gemieden werden.
Bereits vor über 100 Jahren entdeckte der Nobelpreisträger Niels Finsen, dass sich der Verlauf einer Lungentuberkulose durch UV-Strahlung signifikant verschlechterte. „Die Abwehr von Erregern wie Viren, Bakterien und Pilzen ist deutlich herabgesetzt. Auch parasitäre Erkrankungen wie Leishmaniose, Bilharziose oder Malaria verlaufen schwerer und länger nach UV-Exposition“, erklärt Breitbart. „Gerade in Zeiten der allgegenwärtigen Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus sollten wir darauf achten, dass unsere köpereigene Immunabwehr bestmöglich funktioniert und sie nicht durch Solarienbesuche geschwächt wird.“
UV-Strahlen sind erwiesenermaßen der wichtigste Risikofaktor für das Entstehen von Hautkrebs – dies gilt sowohl für die natürliche UV-Strahlung der Sonne als auch die künstlich erzeugte in Solarien. Aktuellen Hochrechnungen zufolge erkranken derzeit bundesweit rund 272.000 Menschen jährlich neu an Hautkrebs – über 37.000 davon am gefährlichen schwarzen Hautkrebs, dem malignen Melanom.
Die Intensität der UV-Strahlen ist in Solarien erheblich höher als die der Sonne in unseren Breitengraden. Für Solariengeräte gilt in Deutschland seit 2012 die UV-Schutz-Verordnung. Diese legt eine maximale Bestrahlungsstärke von 0,3 Watt pro Quadratmeter fest, was jedoch immer noch der Intensität der Äquatorsonne mittags um 12 Uhr bei wolkenlosem Himmel entspricht. Dies ist mit einem UV-Index (UVI) von 12 in der Kategorie „Extrem“ gleichzusetzen, wobei hier normalerweise Schutzmaßnahmen „absolut erforderlich“ sind. Der UVI ist ein international einheitliches Maß und beschreibt die sonnenbrandwirksame Intensität der UV-Strahlen. Somit ist das künstliche Besonnen auch bei gewissenhaftem Umsetzen der UV-Schutz-Verordnung immer noch mit großen gesundheitlichen Risiken verbunden. Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen auf internationaler Ebene sind sich einig, dass es keine gesundheitlich unbedenkliche Nutzung von Solarien gibt (SCHEER-Opinion 2016). Daher gilt: je weniger, desto besser. Der ‚Europäische Kodex zur Krebsbekämpfung‘ der Weltgesundheitsorganisation (WHO) bringt es auf den Punkt: „Gehen Sie nicht ins Solarium!“ heißt es dort.
Die Deutsche Krebshilfe und die ADP fordern daher – auch aus aktuellem Anlass weiterhin – ein bundesweites Verbot von Solarien.
Weitere Informationen rund um das Thema UV-Strahlung und Hautkrebs erhalten Interessierte im Internet unter www.unserehaut.de und www.krebshilfe.de.
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