Berlin – Die 86. Gesundheitsministerkonferenz hat am 27. Juni 2013 die Erarbeitung von Eckpunkten für ein einheitliches Überprüfungsverfahren der erforderlichen Sprachkenntnisse ausländischer Ärzte beschlossen. Hierzu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer:
“Den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz begrüßen wir als wichtigen Schritt hin zu einer einheitlichen Überprüfung der deutschen Sprachkenntnisse ausländischer Ärzte. Da die Umsetzung und genaue Festlegung der Kriterien zum Nachweis der “erforderlichen Sprachkenntnisse” Ländersache ist, variieren derzeit das geforderte Niveau der Sprachkenntnisse und deren Überprüfung von Land zu Land. Aufgrund der sich zwischen den Ländern unterscheidenden Regelungen lässt sich keine gesicherte Aussage treffen, wie viele ausländische Ärzte tatsächlich über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen.
Wir können aber in einem derart sensiblen Bereich wie der Gesundheitsversorgung keine Ärzte beschäftigen, die nicht ausreichend Deutsch sprechen. Eine gute Kommunikation zwischen Ärzten und Patientinnen und Patienten ist auch zum Schutz vor Fehldiagnosen und Fehlbehandlungen unerlässlich.
Darüber hinaus kommt es gerade in der Gesundheitsversorgung auch auf eine emotionale Zuwendung an. Es reicht eben nicht, die Hand zu halten. Eine Ärztin beziehungsweise ein Arzt muss die Patienten sprachlich und in ihrem kulturellen Umfeld verstehen und sie entsprechend betreuen. Das ist vor allem für ältere und schwerkranke Menschen wichtig.
Es ist erfreulich, dass die Gesundheitsministerkonferenz diese Problematik erkannt hat und demnächst Lösungen vorlegen will.”