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Sichere Arzneimitteltherapie – acht wichtige Regeln, die Patienten bei der Anwendung von Arzneimitteln beachten sollten

gemeinsame Pressemitteilung

Berlin – Arzneimittel können Leben retten und Leiden lindern. Doch die Arzneimitteltherapie birgt auch Risiken. Nach internationalen Studien sind schwere Arzneimittelzwischenfälle und Medikationsfehler ein relevantes Gesundheitsproblem, an dem in den Industrieländern vermutlich mehr Menschen versterben als im Straßenverkehr. Neben den Maßnahmen, die in den Arztpraxen und Krankenhäusern selbst getroffen werden können und sollen, kann auch eine verstärkte Einbeziehung und Mitarbeit der betroffenen Patientinnen und Patienten die Risiken der Arzneimitteltherapie vermindern. Ein gemeinsames Merkblatt wichtiger Organisationen und Interessenvertretungen im Gesundheitswesen soll dies unterstützen.

Dazu erklärt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: “Sicherer Umgang mit Arzneimitteln ist für das Wohl der Patientinnen und Patienten von zentraler Bedeutung. Deshalb sind wir mit dem Aktionsplan Arzneimitteltherapiesicherheit 2008/2009 aktiv geworden. Wie wichtig diese Arbeit ist, zeigt sich zum Beispiel an der im Oktober 2008 im Internet geschalteten Datenbank für schwangere oder stillende Frauen. Hier bekommen Frauen ganz aktuell auch Antworten zum Thema Impfen und Neue Influenza. Mit dem gemeinsam erarbeiteten Merkblatt wollen wir Patientinnen und Patienten zeigen, was sie selbst für ihre eigene Sicherheit tun können.”

Helga Kühn-Mengel, Patientenbeauftragte der Bundesregierung: “Medikationsfehler gehören zu den wichtigsten Gefahrenquellen für die Patientensicherheit. Auch Patientinnen und Patienten können dieses Risiko mindern, indem sie die Regeln des Informationsmerkblatts beachten. Grundsätzlich gilt: Ein informierter Patient trifft die besseren Entscheidungen bei der Wahl der Therapie und verhält sich dann therapietreuer.”

Dr. Carl-Heinz Müller, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV): “Gerne unterstützen wir die Patienten darin, kompetent mit dem Thema Arzneimittelsicherheit umzugehen. Das Informationsmerkblatt stellt dazu ein wichtiges Medium dar. Es ergänzt die persönliche Beratung der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen, die diese jeden Tag in den Praxen leisten.”

”Was wir brauchen, sind gut informierte Patienten, die über den richtigen Gebrauch, den Nutzen, aber auch mögliche Schadenpotenziale und Risiken von Arzneimitteln aufgeklärt sind. Denn nur mit den Patienten lässt sich Therapiesicherheit und auch eine wirtschaftliche Arzneimittelversorgung erreichen. Gerne haben wir daher in diesem Sinne an dem Merkblatt mitgearbeitet”, so K.-Dieter Voß, Vorstand des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung.

Prof. Kai Daniel Grandt, aus dem Vorstand der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft: ”Mit dem hier vorgestellten Informationsblatt werden Patientinnen und Patienten unterstützt, zur Verbesserung der Sicherheit ihrer Arzneitherapie beizutragen. Arzneitherapie ist ein Hochrisikoprozess Der Patientenflyer ist Teil eines Aktionsplans, mit dem Ärzte und Apotheker gemeinsam mit den in der Politik Verantwortlichen die Arzneimitteltherapie sicherer gestalten wollen. Dies ist wichtig gerade auch in einer älter werdenden Gesellschaft.”

“Rezeptfrei heißt nicht harmlos. Alle Medikamente sind ein beratungswürdiges Gut, egal ob verschreibungspflichtig oder rezeptfrei“, so Prof. Dr. Martin Schulz, Vorsitzender der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). „Täglich besuchen mehr als vier Millionen Menschen eine Apotheke und können sich dort im persönlichen Gespräch über Arzneimittel, ihren Nutzen, aber auch die damit verbundenen Risiken informieren.”

Das Merkblatt geht zurück auf einen Workshop zum Thema Sensibilisierung der Patientinnen und Patienten für die Risiken der Arzneimitteltherapie, der am 18. November 2008 im Bundesministerium für Gesundheit als Maßnahme des Aktionsplans Arzneimitteltherapiesicherheit 2008/2009 durchgeführt wurde.

Abgestimmt und unterstützt wird das Merkblatt von

* Bundesministerium für Gesundheit (BMG) * Bundesärztekammer (BÄK) * Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) * Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) * Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) * Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) * GKV-Spitzenverband * Patientenbeauftragte * Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) * Sozialverband VDK Deutschland (VDK) * Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) * BAG Selbsthilfe

Weitere Informationen und das Merkblatt finden Sie im Internet unter:

http://www.bmg.bund.de http://www.ap-amts.de http://www.arzneimittel-in-der-schwangerschaft.de http://www.gkv-spitzenverband.de http://www.kbv.de