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Service-Plus für Hersteller Digitaler Gesundheitsanwendungen
Mike Wolfs, Geschäftsführer PVS plus. Foto: ©Christian Nielinger

Service-Plus für Hersteller Digitaler Gesundheitsanwendungen

Pressemitteilung

Mülheim an der Ruhr – DiGA – die Apps auf Rezept finden Anwendung zur Unterstützung bei Erkrankungen aus unterschiedlichen Indikationsgebieten. Mit ihrem Einsatz sollen die Verbesserung des Gesund- heitszustands, die Verkürzung der Krankheitsdauer, die Verlängerung des Überlebens und die Verbesserung der Lebensqualität erreicht werden.

Ob bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, neurologischen Einschränkungen oder depressiven Erscheinungsbildern: Digitale Gesundheitsanwendungen (kurz: DiGA) sind auf dem Vormarsch! Die als Medizinprodukt geltenden Apps halten vielfältige Möglichkeiten bereit, die die Erkennung, Überwachung und Behandlung ganz unterschiedlicher Krankheiten unterstützen. Die PVS holding GmbH beweist auch hier ihren zukunftsorientierten Blick und bietet DiGA-Herstellern mit ihrer Konzerntochter PVS plus fortan ein echtes Service-Plus.

Mit dem seit Dezember 2019 wirksamen Digitalen Versorgungsgesetz, gilt Deutschland als erstes Land weltweit, in dem Patienten die Möglichkeit besitzen, sich spezielle Apps vom behandelnden Arzt verschreiben zu lassen. Diese digitalen Gesundheitsanwendungen gelten als Medizinprodukt, sind vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als solches geprüft, und werden – bei entsprechender Diagnose – von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet. Die Apps auf Rezept finden Anwendung zur Unterstützung bei Erkrankungen aus unterschiedlichen Indikationsgebieten, wie z. B. Psyche, Muskel- und Gelenk-, Stoffwechsel oder onkologische Erkrankungen. Mit dem Einsatz der DiGA soll folgender medizinischer Nutzen erreicht werden:

  • Verbesserung des Gesundheitszustands
  • Verkürzung der Krankheitsdauer
  • Verlängerung des Überlebens
  • Verbesserung der Lebensqualität

Erkrankte können unmittelbar und 24/7 versorgt werden. Lange Wartezeiten für Therapieplätze oder Wegezeiten in unterversorgten Regionen entfallen. Die wöchentliche, monatliche oder auch nur vierteljährliche Kontrolle wird durch eine kontinuierliche Begleitung ergänzt. Regelmäßiges Feedback motiviert die Behandelten, ihre Therapie ernster zu nehmen. Klinisch relevante Veränderungen werden früher erkannt und notwendige Maßnahmen eher ergriffen. Im sogenannten DiGA-Verzeichnis sind sämtliche Anwendungen gelistet, die ein spezielles Bewertungsverfahren beim BfArM erfolgreich durchlaufen haben: Dies garantiert eine qualitätsgesicherte Nutzung von ­DiGA und hilft sowohl Patienten als auch Leistungserbringern, entsprechende Apps zu vergleichen und auszuwählen. Aktuell finden sich im Verzeichnis 30 zugelassene Anwendungen; 10 davon dauerhaft und 20 vorläufig. Antragsteller müssen dabei nachweisen, dass ihre DiGA als Medizinprodukt mit einem niedrigen Risiko CE-zertifiziert ist – auch gilt es, notwendige Anforderungen an Sicherheit und Evidenz zu erfüllen.

PVS schnürt Servicepaket: DiGA plus

Als Gesellschaft der PVS holding Unternehmensgruppe, bündelt die PVS plus die langjährige Erfahrung aus allen Bereichen der Unternehmensgruppe und steht den Herstellern solcher Gesundheitsanwendungen künftig mit einem Rundum-Service zur Seite: So übernimmt sie gemeinsam mit anderen Gesellschaften des Konzerns mit DiGA plus sämtliche Prozesse rund um die Abrechnung und Verifizierung, sie bietet zudem in Zusammenarbeit mit den Finanzdienstleistungsinstituten des Konzerns eine mögliche Vorfinanzierung an und unterstützt mit maßgeschneiderten Konzepten die Hersteller beim Marktzugang. Auch die Sicherstellung der Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben zur Datenübermittlung sowie die Reklamationsbearbeitung und das Mahnwesen zählen zum Leistungsspektrum. Dass es sich beim Thema DiGA um eine moderne und ebenso spannende Innovation handelt, haben die am Prozess Beteiligten längst erkannt. Kristin Beyer, Leiterin des Vertrags- und Versorgungsmanagement der PVS plus: „Seitens der Leistungserbringer ist festzuhalten, dass DiGA – je nach Indikationsstellung – eine sinnvolle Therapieergänzung darstellen können, zum Beispiel im Falle einer Tinnituserkrankung. Hier ist eine merkliche Bereitschaft, DiGA zu verordnen, bereits erkennbar. Gleichzeitig ist es wichtig, zu betonen, dass es nicht der Anspruch der digitalen Anwendung ist, den Arzt zu ersetzen.” Tatsächlich sollen die entsprechenden Apps eben dann zum Einsatz kommen, wenn sich der gesundheitliche Zustand eines Patienten durch die Benutzung der ­DiGA verbessert, sie also nachweislich einen positiven Versorgungseffekt bieten. Hierzu zählt auch die Optimierung der Lebensqualität im Zusammenhang mit der individuellen gesundheitlichen Situation. „Je besser der Patient mit der Welt der Digitalisierung vertraut ist, desto größer der Wunsch, solch ein Angebot wahrzunehmen”, so Kristin Beyer weiter. „Auch kann der Versicherte die Nutzung einer solchen App selbst initiieren, indem er sich direkt an seine Krankenkasse wendet.”

DiGA-Hersteller profitieren unmittelbar

Neben den bereits genannten Services warten dank DiGA plus weitere Vorteile auf die Hersteller: So halten Sie mit DiGA plus bei der Abrechnung nicht nur sämtliche Vorgaben der gesetzlichen Kostenträger ein – es entstehen für sie auch keine zusätzlichen Aufwände für die Pflege oder Weiterentwicklung des Webservices. Die Datenkommunikation, ein professionelles Forderungsmanagement gegenüber Krankenkassen sowie die rechtssichere Dokumentation aller buchhalterischen Vorgänge gehören schließlich zu den Kernkompetenzen der PVS – sie fußen auf über 90 Jahren Erfahrung. ­DiGA-Hersteller profitieren davon unmittelbar, wie Mike Wolfs, Geschäftsführer der PVS plus, auf den Punkt bringt „Mit unseren Kompetenzen möchten wir jene der Anbieter ergänzen. Hierfür bringen wir fundierte Marktkenntnisse mit und können den Herstellern neben der Abnahme aller administrativen Prozesse, auch beim Marktzugang behilflich sein und erfüllen alle gesetzlichen Auflagen in der Kommunikation mit den Krankenkassen.”

DiGA-Hersteller dürfen sich somit über jede Menge Einsparungen freuen: Während sich der kostenintensive Aufbau eigener Ressourcen für die Programmierung der Abrechnung und die Buchhaltung erübrigt, gewinnen sie Zeit für die eigentlichen Kernprozesse. Der von der PVS angebotene optionale Vorfinanzierungsservice gewährt zudem eine Planungssicherheit in Sachen Liquidität, bedeutet er doch Unabhängigkeit vom Zahlungsverhalten der Krankenkassen. Und schließlich: Da DiGA eine echte Innovation auf dem Gesundheitsmarkt darstellen und gleichzeitig ein großes Maß an Potenzial versprechen, sollten App-Anbieter jederzeit alle relevanten Entwicklungen im Blick haben. Aus diesem Grunde kann die PVS plus Schulungen und Informationsveranstaltungen im eigenen Fortbildungsinstitut PVS forum für Leistungserbringer anbieten und ermöglicht eine Vergrößerung der Reichweite durch Netzwerkaktivitäten. Individuelle Zielgruppenanalysen zur Kundenakquise und eine maßgeschneiderte Vertriebs- und Marketingunterstützung runden das Servicepaket ab.

Kristin Beyer, Leiterin Vertrags-und Versorgungsmanagement. Foto: ©Christian Nielinger
Foto: © DragonImages – stock.adobe.com