Berlin – “Ich begrüße die Debatte um EU-weit einheitliche Vorgaben zum Nichtraucherschutz in öffentlichen Gebäuden, am Arbeitsplatz, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in der Gastronomie. Das gibt uns den nötigen Rückenwind für die weitere Beratung in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Wir sollten nicht auf Regelungen aus der EU warten, sondern endlich bundesweit einen möglichst umfassenden Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens durchsetzen”, sagte Katrin Lompscher, Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz zum Vorhaben des EU-Gesundheitskommissar Markos Kyprianou.
“Sollte die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu keinem befriedigenden Ergebnis kommen, wird Berlin bis zum Sommer ein eigenes Gesetz vorlegen”, so Lompscher. Der Senat prüft derzeit die gesetzlichen Grundlagen in den Bereichen Krankenhaus, öffentliche Gebäude sowie in der Gastronomie und erarbeitet einen Gesetzentwurf zum Schutz vor Passivrauchen im Land Berlin.
“Nur ein umfassender, gesetzlich geregelter Nichtraucherschutz verbunden mit Tabakpräventionsmaßnahmen und Raucherentwöhnungsangeboten kann die massiven gesundheitlichen Folgen des Rauchens und des Passivrauchens deutlich reduzieren. Ich bin mir bewusst, dass der Weg dorthin schwierig ist, aber aus gesundheitlichen Gründen längst überfällig und unumgänglich”, erklärte die Senatorin.
Erfahrungen in anderen europäischen Ländern zeigen, dass gesetzliche Regelungen des Nichtraucherschutzes und die damit verbundene Ausweitung von Rauchverboten in öffentlichen Räumen bereits nachweislich zur Verringerung des Pro-Kopf-Konsums von Tabakprodukten führen.