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Senatorin Knake-Werner: “Menschen mit und ohne Behinderung sollen in Berlin gleichberechtigt leben können”

Pressemitteilung

Berlin – Zehn Jahre Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) nimmt die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales zum Anlass, heute auf einem Fachgespräch im Berliner Rathaus über Bilanz und Zukunft dieses Gesetzes zu diskutieren. Dabei sollen Erfahrungen ausgetauscht und ein fachpolitischer Dialog geführt werden. Am 29. Mai 1999 trat im Land Berlin das “Gesetz über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung (Landesgleichberechtigungsgesetz – LGBG)” in Kraft. Es hat die Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung zum Ziel. Berlin hatte damit als erstes Bundesland ein solches Gleichberechtigungsgesetz verabschiedet.

Dazu erklärt Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner: “Es war ein richtiger Schritt für Berlin, ein Gleichberechtigungsgesetz zu erlassen, das die Herstellung von gleichberechtigten Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderung bewirken soll. Vieles ist dadurch im Interesse von Menschen mit Behinderung bereits erreicht worden. Doch noch ist es bei einem großen Teil des gesellschaftspolitischen Geschehens nicht selbstverständlich, dass die Belange von Menschen mit Einschränkungen von Anfang an hinreichend berücksichtigt werden. Daher bedarf es weiterhin einer beharrlichen Politik, die oft von der Gesellschaft selbstgeschaffenen Barrieren zu überwinden. Unser Gleichberechtigungsgesetz wird erst dann überflüssig sein, wenn gleichwertige Lebensbedingungen nicht nur gesetzliche Verpflichtung, sondern gesellschaftspolitischer Lebensalltag sind.”

Zur erfolgreichen Umsetzung des LGBG gehören unter anderem die fortschreitende Barrierefreiheit im ÖPNV, im öffentlichen Straßenland und bei öffentlichen Gebäuden sowie die gesetzliche Absicherung des Sonderfahrdienstes. Seit Ende 2008 sind nahezu alle der in Berlin eingesetzten Busse für Menschen mit Behinderung, insbesondere im Rollstuhl, geeignet. Durch den Einsatz von Niederflurwagen sind 66 Prozent aller Tramhaltestellen für Menschen mit Behinderung nutzbar. Neue Haltestellen und Haltestelleninseln erhalten abgesenkte Bordsteinkanten und Blindenleitsysteme. Außerdem sind 73 von 170 U-Bahnhöfen (42,4 %) und 104 von 132 S-Bahnhöfen (78,2 %) in Berlin mit Aufzugs- oder Rampenanlagen ausgestattet worden. Bei der U-Bahn ist der Ausstattungsgrad deutschlandweit Spitze.

Darüber hinaus wurde die deutsche Gebärdensprache als eigenständige Sprache anerkannt. Das Gesetz regelt, dass an den Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Hören der Unterricht in Lautsprache, lautsprachbegleitenden Gebärden, Gebärdensprache und Schriftsprache erteilt wird. Die dort tätigen Lehrer müssen die Befähigung, Unterricht in Gebärdensprache zu erteilen, nachweisen. Dolmetscherinnen, Dolmetscher, Lehrerinnen und Lehrer wurden und werden entsprechend qualifiziert. Die Humboldt-Universität bietet seit dem Wintersemester 2002/2003 den Studiengang “Gebärdensprach- und Audiopädagogik” an. Bundesweit ist die Einrichtung eines eigenen Studienganges für Gebärdendolmetschen nur im Berliner LGBG verankert. Das Land Berlin hat im Jahr 2004 das LGBG um einen individuellen Anspruch auf Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren erweitert.

Inzwischen sind in allen Bezirken sowie auf der Landesebene Behindertenbeauftragte tätig, die sich zusammen mit ihren Beiräten für die Belange von Menschen mit Behinderung einsetzen. Das Integrationsamt des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) vergibt seit 2003 einen Integrationspreis für Unternehmen, die in besonders vorbildlicher Weise Menschen mit Behinderung einstellen und deren Arbeitsplätze individuell umrüsten. Das vielerorts im Stadtbild, so an öffentlichen Gebäuden, Bahnhöfen, Geschäften oder den Wall City Toiletten, sichtbare gelbe Signet “Berlin barrierefrei” dokumentiert seit Beginn dieser Aktion vor fast fünf Jahren das erfolgreiche Bestreben um barrierefreie Zugänge und Nutzung.

Gleichwohl sind weitere Schritte zur Umsetzung des LGBG nötig. So soll beispielsweise sichergestellt werden, dass bei öffentlichen Vergabeverfahren für Dienstleistungsautomaten eine barrierefreie Gestaltung mit bestimmten Standards berücksichtigt wird. Außerdem soll der Bereich “leichte Sprache” ausgebaut werden. Bislang ergehen zum Beispiel Wahlinformationen schon teilweise in “leichter Sprache”, ebenso wurde eine Fassung des LGBG dementsprechend verfasst.

Fachgespräch: 28. Mai 2009, 10.00 bis 13.00 Uhr, Berliner Rathaus (Wappensaal).

Unter folgenden Links finden Sie mehr Informationen: http://www.berlin.de

Gesetzestext LGBG http://www.berlin.de

LGBG in leichter Sprache: http://www.berlin.de

Text der Schulkommunikationsverordnung http://www.berlin.de

Barrierefreie Informationstechnik http://www.berlin.de