Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern wird im Bundesrat gegen eine Abschaffung der Künstlersozialkasse stimmen. Für viele freiberufliche Künstler und Publizisten in Mecklenburg-Vorpommern und in ganz Deutschland ist die Künstlersozialversicherung die einzige Säule der Alterssicherung, sagte Sellering am Mittwoch in Schwerin. Freie Journalisten oder auch freischaffende Künstler haben häufig nur ein geringes Einkommen und die Höhe der monatlichen Einkünfte schwankt. Eine private Alterssicherung können sich viele deshalb kaum leisten. Ein Abbau der sozialen Absicherung in der Künstlersozialkasse ist mit Mecklenburg-Vorpommern nicht zu machen.
Mehrere Bundesländer hatten eine Initiative angestoßen, wonach die Künstlersozialversicherung abgeschafft oder zumindest unternehmerfreundlich reformiert werden soll. Der Bundesrat wird sich am kommenden Freitag mit dem entsprechenden Antrag beschäftigen. Die Künstlersozialversicherung ist europaweit einzigartig und sie zählt zu den wichtigsten Förderungen für Künstler und Publizisten überhaupt, sagte Sellering. Davon dürfen wir uns auf keinen Fall verabschieden.
Die Künstlersozialversicherung wurde 1983 eingeführt. Die Künstlersozialkasse bietet fast 160 000 selbstständigen Künstlern und Publizisten eine Kranken- , Renten- und Pflegeversicherung. In die Kasse zahlen die Versicherten, der Staat und Unternehmen ein. Die selbstständigen Künstler und Publizisten zahlen dabei – wie Arbeitnehmer auch den halben Beitrag ein. Den Arbeitgeberanteil tragen der Bund und die Unternehmen, die nicht nur gelegentlich Werke oder Leistungen selbstständiger Künstler oder Publizisten verwerten. Dazu zählen unter anderem Verlage, Theater, Galerien und Werbeagenturen.