Berlin – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) und der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) haben sich auf die maßgeblichen Bausteine des Fallpauschalensystems 2009 geeinigt. Die Beteiligten sind überzeugt, dass die Selbstverwaltung damit eine sachgerechte und tragfähige Lösung für die komplexen Anforderungen in der Krankenhaus-Finanzierung gefunden hat. Kernelement der Fallpauschalenvereinbarung 2009 (FPV 2009) ist der Fallpauschalen-Katalog (DRG – Diagnosis Related Groups), der im kommenden Jahr insgesamt 1.192 verschiedene abrechenbare Fallpauschalen enthält. Damit verfügt der im Vergleich zum Vorjahr überarbeitete und verbesserte Katalog über 55 zusätzliche Fallpauschalen.
Die Selbstverwaltungspartner sind sich einig, dass mit dem neuen Katalog das komplexe Behandlungsgeschehen noch genauer abgebildet und dadurch weiterhin adäquat vergütet werden kann. Änderungen erfolgten etwa im Bereich der Intensivmedizin, der Schlaganfall-Behandlung und der Querschnittslähmung. Dies gilt auch für die Festlegung von Zusatzentgelten, das heißt für Leistungen, die neben den DRG-Fallpauschalen abgerechnet werden können. Für 2009 wurden insgesamt 127 Zusatzentgelte vereinbart – 12 mehr als im Jahr 2008.
In Verbindung mit dem DRG-Katalog 2009 erfolgte auch eine Einigung der Selbstverwaltungspartner über die Abrechnungsbestimmungen, die im Wesentlichen denen des Vorjahres entsprechen, und über die Deutschen Kodierrichtlinien, welche die Dokumentation von Diagnosen und Prozeduren vorgeben.
Für die Ermittlung der Fallpauschalen 2008 wurden die tatsächlichen Behandlungskosten aus 218 Krankenhäusern kalkuliert. Unter den beteiligten Kalkulationshäusern befanden sich auch 10 Universitätskliniken. Für die Berechnung der Fallpauschalen in Hauptabteilungen standen mit der Kalkulationsstichprobe gelieferte Daten von ca. 2,5 Millionen Krankenhausbehandlungen (Fälle) zur Verfügung. Deutliche Verbesserungen der Datenqualität und somit auch der Kalkulationsergebnisse konnten auch in diesem Jahr wieder durch die Weiterentwicklung der Kalkulationsmethodik und ein zielgenaueres Plausibilisierungsverfahren erreicht werden.
Die Partner werten die nunmehr siebte Version des DRG-Fallpauschalen-Katalogs als Erfolg und Beweis für die Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung. Insbesondere loben die Beteiligten die hervorragende Arbeit des von der Selbstverwaltung getragenen Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) und die konstruktive Arbeit der Verhandlungsparteien. Insgesamt stellen die vereinbarten Ergebnisse der DRG-Systementwicklung einen weiteren Fortschritt bei einer sachgerechten Abbildung von Krankenhausleistungen dar.
Weitere Fach-Informationen rund um das Fallpauschalensystem finden Sie bei dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) im Internet unter http://www.g-drg.de