Berlin – Oft sieht die Politik die Selbstverwaltung in der Führungsrolle wenn es um Therapieregelungen geht. Bei der Umsetzung des Rahmenvertrages zwischen Apothekern und GKV-Spitzenverband stellt sich die Selbstverwaltung derzeit jedoch selbst ein Armutszeugnis aus. Konkret geht es um den Substitutionsausschluss bestimmter sensibler Arzneimittel im Rahmen der Austauschpflicht nach § 129,1 SGB-V.
Der politische Auftrag, im Sinne betroffener Patienten eine entsprechende Ausnahmeliste zu bilden, wird seit Anfang des Jahres offenbar vom GKV-Spitzenverband blockiert. Das Gerangel um den fachlich im Prinzip nicht bestreitbaren und notwendigen Schutz bestimmter Patientengruppen gegen gefährliche Auswirkungen der Rabattvertragsregelungen treibt inzwischen selbst den Mitgliedern des Bundestags-Gesundheitsausschusses Zornesröte ins Gesicht. In einer seltenen fraktionsübergreifenden einstimmigen „Entschließung des Ausschusses für Gesundheit“ fordern die Politiker ABDA und GKV-Spitzenverband ultimativ auf, die Entscheidung zur Nicht-Austauschbarkeit bis zum 1. August vorzulegen.
Petitionsergebnis endlich umsetzen
Es geht darum eine eng umgrenzte Gruppe von Arzneimitteln, deren Austausch sich in der Praxis als problematisch erwiesen hat, von der Substitutionspflicht in der Apotheke auszunehmen. Einstimmig folgte der Petitionsausschuss des Bundestages bereits vor zwei Jahren dem dringenden Antrag der Deutschen Schmerzliga unter ihrer Präsidentin Dr. Marianne Koch gegen den Austausch hochwirksamer Schmerzmittel -den Opioiden. Fast 80.000 Petenten hatten schon damals klar gemacht, welche Gefahren und Schmerzbelastungen auf Patienten zukommen, deren Therapie durch Austausch ihrer Schmerzmittel aufgrund der Rabattverträge torpediert wird. Der Auftrag der Politik, dieser Petition Rechnung zu tragen, soll durch die Ausnahmeliste umgesetzt werden.
Bis hin zur Suizidgefahr…
Dr. Michael Überall, inzwischen Präsident der Deutschen Schmerzliga (DSL) und schon damals zusammen mit Marianne Koch Petitionsführer, klingt verzweifelt: „Es ist schon zynisch, wenn man hört, dass die Notwendigkeit der Ausnahmeliste angezweifelt wird. Nur weil die Straßen und Bertriebe nicht voller schreiender Schmerzpatienten sind. Die Wahrheit ist, dass Schmerzpatienten, die aufgrund eines Medikamentenwechsels neu eingestellt werden müssen, meist gar nicht mehr in der Lage sind, ihrer Arbeit nachzugehen oder sich öffentlich zu beklagen. Allein ich hatte gerade in einer Runde von 20 Patienten drei, die mir deutlich von Suizidabsichten nach einer Substitution ihrer Schmerzmittel berichteten.“
Dabei ist dem Schmerzmediziner völlig unverständlich, mit welcher Intention die Ausnahmeliste blockiert wird. Dr. Überall: „Es geht doch nicht darum, besonders teure Pharmaka zu verordnen. Die Patienten sollen bei dem Präparat bleiben dürfen, auf das sie erfolgreich eingestellt wurden, egal, ob dieses ein Generikum oder ein Originalpräparat ist“. Der Schmerzliga-Präsident ist enttäuscht aber entschlossen: „Sollte das Ergebnis der Petition nicht endlich umgesetzt werden, werden wir in den nächsten Wochen ordentlich Druck auf alle Beteiligten ausüben. Wir werden auf allen Ebenen und gezielt auch in den Regionen kämpfen“, so Überall.
Dr. Rolf Koschorrek, Obmann der CDU im Gesundheitsausschuss und selbst Mediziner, merkt man die Wut über die seit Monaten stehende Blockade der geforderten Ausnahmeliste förmlich an. „Die sollen endlich ihre Hausaufgaben machen“, so Koschorrek. Man werde keineswegs akzeptieren, wenn die Selbstverwaltung das Thema an die Politiker zurückzuspielen versuche. Der Auftrag sei klar und dazu gehöre auch, dass endlich das Ergebnis der Petition umgesetzt und Opioide von der Austauschpflicht ausgenommen würden.
Politischer Auftrag ist zu erfüllen
MdB Lars Lindemann (FDP), ist ebenso empört, dass sein Fraktionskollege Jens Ackermann eigens eine Entschließung beantragen musste, um Druck auf die Verhandlungspartner ABDA und GKV-Spitzenverband auszuüben. Lindemann: „Wir hatten die Verhandlungspartner schon im Frühjahr in dieser Sache bei uns. Es ist empörend, dass noch immer kein Ergebnis vorliegt. Vielleicht werden wir uns künftig wohl als erstes damit beschäftigen müssen, dem GKV-Spitzenverband beizubringen, dass Fristen, die der Gesetzgeber setzt, auch einzuhalten sind.“
Etwaigen Überlegungen, dass es zum 1. August zu einer „abgespeckten“ oder vorläufigen Ausnahmeliste kommen könnte, die unter Umständen die opioidhaltigen Schmerzmittel ausklammert, tritt Lindemann deutlich entgegen: „Eine Liste, die die Opioide ausklammert, erfüllt den Auftrag des Gesetzgebers eindeutig nicht! Das Ergebnis der Petition war für uns ein wichtiger Grund, diese Liste zu fordern. Daran gibt es absolut keinen Zweifel.“
Unstrittig ist die Frage der Nicht-Austauschbarkeit von Opioiden offenbar in der pharmakologischen Fachwelt. Andere Länder wie Dänemark und Schweden schlossen die Substituierbarkeit von Opioiden bereits vor Jahren aus und aufgrund der aktuellen Diskussionen ist davon auszugehen, dass die europäische Zulassungsbehörde EMA in ihren bald erscheinenden neuen Leitlinien einen Substitutionsausschluss von Opioiden fordern wird.
Schmerzpatienten nicht gut versorgt
Prof. Dr. Henning Blume zählt zu Deutschlands renommiertesten Pharma-Experten: „Ganz nüchtern muss man feststellen, dass Schmerzpatienten, deren Präparate auf die sie eingestellt wurden, substituiert werden, nicht gut versorgt sind. Möglicherweise kommt man in der Diskussion zwischen Apothekern und Kassen auch deshalb nicht weiter, weil man sich sklavisch an dem Begriff „enge therapeutische Breite“ festhält. Bei den Opioiden kommt es aber mehr auf die konstante Freisetzung und rechtzeitige Wirkstoffverfügbarkeit an. Der Aspekt des konstanten Erreichens eines bestimmten therapeutischen Effektes wird offensichtlich zu wenig gewürdigt, ist aber extrem wichtig, damit es nicht zu Durchbruchschmerzen und weiteren negativen Folgen für den Patienten kommt.“