Mehr Reichweite im Gesundheitsmarkt

Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


Selbstverpflichtung des DEHOGA gescheitert – Gesetz jetzt notwendig/ Nur 10,9 Prozent Nichtraucherplätze in Speisegaststätten

Maria Eichhorn

Berlin – Anlässlich der Veröffentlichung der Ergebnisse der Verbraucherzentrale zur Umsetzung der Freiwilligen Selbstverpflichtung des DEHOGA, erklärt die Drogenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:

Die Selbstverpflichtung ist gescheitert! Die Ergebnisse der Verbraucherzentrale sprechen eine deutliche Sprache. Statt 60 Prozent bieten nur 10,9 Prozent der Speisegaststätten, die unter die Vereinbarung fallen, eine ausreichende Zahl an Nichtraucherplätzen an.

Schon im März 2006 gab es Zweifel daran, dass die erste Stufe der Vereinbarung, bei der 30 Prozent der Speisebetriebe 30 Prozent ihrer Plätze für Nichtraucher zu Verfügung gestellt haben sollten, tatsächlich erfüllt wurde.

Angesichts der Gesundheitsgefährdungen, die erwiesenermaßen vom Tabakrauch ausgehen, fordert die Mehrheit der Bevölkerung zu Recht, endlich besser vor dem Passivrauch geschützt zu werden.

Die am Freitag zwischen den Gesundheitsministern der Länder gefundene Einigung ist daher zu begrüßen. Die Einführung eines generellen Rauchverbotes in der Gastronomie und die Möglichkeit der Schaffung von separaten Raucherräumen ist ein Kompromiss, der die Gesundheit der Menschen schützt und auch den Rauchern Rückzugsräume bietet. Nun ist es wichtig, diese Regelung möglichst in allen Bundesländern einzuführen, um einen Flickenteppich an Vorschriften in Deutschland zu vermeiden. Nach dem gescheiterten Experiment der Selbstverpflichtung sind jetzt klare und eindeutige Regeln in allen Bundesländern erforderlich.

Die von den Gesundheitsministern vorgeschlagene Lösung kommt dem italienischen Modell sehr nahe. Dieses beinhaltet ein generelles Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, Theatern und Kinos sowie in der Gastronomie. Wirte haben dort die Möglichkeit, separate, durch eine selbstschließende Tür abgetrennte Raucherräume zu errichten, in denen nicht bedient werden darf. Arbeitnehmer in der italienischen Gastronomie sind deshalb, genau wie alle anderen Arbeitnehmer auch, umfassend vor den Gesundheitsgefährdungen des Passivrauches geschützt. Das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz sollten auch deutsche Gastronomieangestellte erhalten.