Berlin – Zur ersten Lesung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts, mit dem die Patientenverfügung gesetzlich geregelt werden soll, erklärt die Bundestagsabgeordnete und Ärztin Dr. Marlies Volkmer, MdB:
Die Intention des Gesetzentwurfes ist richtig: Das Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten muss gestärkt werden. Ich unterstütze zudem, dass die Wirksamkeit einer Patientenverfügung nicht vom Stadium einer Erkrankung abhängig gemacht werden soll.
Eine Patientenverfügung wird im Voraus für eine nur schwer vorhersehbare Situation getroffen. Zur Verhinderung eines einfachen “Vollzugs” laienhaft erstellter Verfügungen müssen nach meiner Überzeugung mindestens zwei zentrale Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen werden: Es müssen 1. ein Beratungs- und 2. ein Aktualisierungserfordernis verankert werden.
1. Der Dialog über die Behandlung, der mit dem äußerungsunfähigen Patienten nicht mehr geführt werden kann, sollte vor Abfassung der Patientenverfügung mit einem Arzt des Vertrauens geführt werden. Es sollte möglichst genau beschrieben werden, welche Maßnahmen in welcher Situation durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Formulierungen wie die Ablehnung einer “künstlichen Lebensverlängerung” oder das Verlangen nach einem “natürlichen Sterben” können so verhindert werden.
2. Ausdruck einer informierten Willensbekundung ist auch die regelmäßige Aktualisierung. Der Patient sollte sich angesichts der nicht vorhersehbaren individuellen Krankheitssituation und der Möglichkeiten der modernen Medizin immer wieder bewusst machen, ob er an seiner bisherigen Verfügung in unveränderter Form festhalten möchte.
Zusammen mit mehreren Kolleginnen und Kollegen habe ich u.a. zu diesen Punkten einen Änderungsantrag formuliert, den ich nun einbringen werde.