Berlin – Ungewollt kinderlosen Paaren bei der Finanzierung künstlicher Befruchtung stärker als bislang zu helfen ist ein richtiges Vorhaben, das Bundesfamilienministerin Kristina Schröder am Montag von sich selbst gefordert hat. In diesem Zusammenhang verwies die Sozialministerin Mecklenburg-Vorpommerns Manuela Schwesig am Montag auf mehrere Initiativen des Bundesrts. “Wir fordern schon lange, im Interesse der betroffenen Paare die Unterstützung für ungewollt kinderlose Paare zu verbessern. Wir nehmen Frau Schröder jetzt gerne beim Wort und freuen uns auf ihren Gesetzentwurf”, fügte die Sozialministerin an.
“Wenn Bundesfamilienministerin Schröder jetzt fordert, die finanziellen Hilfen bei künstlicher Befruchtung zu erhöhen, kann ich nur darauf nur erwidern, dass eine entsprechende Bundesratsinitiative schon im Jahr 2008 auf den Weg gebracht worden ist”, sagte Schwesig. Damals wurde der Bund aufgefordert, den ursprünglichen Gesetzeszustand wieder herzustellen.
Mecklenburg-Vorpommern hatte sich danach im Jahr 2009 im Bundesrat dafür ausgesprochen, den Kinderwunsch von Paaren dadurch zu unterstützen, dass die Betroffenen keinen finanziellen Eigenanteil leisten müssten.
Das Gesetz könnte schon lange auf dem Weg sein, so die Ministerin. Seit dem Jahr 2004 übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen pro Paar nur noch bei drei Versuchen der künstlichen Befruchtung 50 Prozent der Kosten.
Dass der Rückgang der Geburten durch künstliche Befruchtung mit der gekürzten Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenversicherungen in Zusammenhang steht, sei keine neue Erkenntnis. Während Frau Schröder aufwacht, haben die Länder bereits gehandelt. Schröder sollte eigentlich auch bekannt sein, dass der Bundesrat die Bundesregierung per Beschluss bereits im Juli 2008 aufgefordert habe, die bis 2004 geltenden gesetzlichen Regelungen wieder einzuführen. Die Bundesfamilienministerin hechelt den Ländern hinterher, während sie deutlich in der Pflicht steht, so Schwesig.