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Schwerpunktuntersuchungen von Honig – keine Antibiotika-Rückstände gefunden

Pressemitteilung

Saarbrücken – Im Rahmen eines Schwerpunktprogrammes wurden im dritten Quartal 2011 im Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz Honige saarländischer Imker überprüft. Zur Untersuchung wurden 28 Honigproben unterschiedlicher Sorten eingereicht. Die Sortenvielfalt reichte von Akazienhonig über Obstblütenhonig bis hin zu Edelkastanienhonig und Waldhonig.

Untersucht wurden die Proben auf Antibiotika-Rückstände (Chloramphenicol, Streptomycin und 12 verschiedene Sulfonamide). Diese sogenannten pharmakologisch wirksamen Stoffe dürfen bei der Erzeugung von Honig nicht verwendet werden. Darüber hinaus wurde auch die Kennzeichnung der Honige begutachtet.

Gesundheits- und Verbraucherschutzminister Georg Weisweiler zieht Bilanz: “Erfreulicherweise konnte bei keiner der Honigproben Rückstände von pharmakologisch wirksamen Stoffen nachgewiesen werden. Allerdings wurden bei 8 Proben kleinere Kennzeichnungsmängel festgestellt.”

Die Überprüfung der Kennzeichnung von Fertigpackungen dient generell dem Schutz vor Täuschung. Geprüft wird, ob die geforderten Kennzeichnungselemente (z. B. Verkehrsbezeichnung, Mindesthaltbarkeitsdatum, Herstellerangaben, Füllmengenangabe, Losnummer, Angabe des Ursprungslandes bei Honig) vorhanden sind. Darüber hinaus wird auch überprüft, ob die Kennzeichnungselemente in der vorgeschriebenen Weise angebracht sind.

Bei den oben genannten 8 Proben fehlten teilweise Kennzeichnungselemente (Los-Nummer, Mindesthaltbarkeitsdatum oder die Angabe des Ursprungslandes) bzw. sie waren nicht in der vorgeschriebenen Weise angegeben. Bei 3 Proben wurde auch bemängelt, dass Verkehrsbezeichnung, Mindesthaltbarkeitsdatum und Füllmenge nicht im gleichen Sichtfeld angegeben waren.