Erfurt, Suhl – Ab dem 1. Mai 2008 werden die 23 Landkreise und kreisfreien Städte (Kommunen) in Thüringen die Verantwortung für das Schwerbehindertenfeststellungsverfahren sowie die Entscheidung über Blindengeld- und Blindenhilfeanträge von den bisherigen drei staatlichen Versorgungsämtern in Erfurt, Gera und Suhl übernehmen.
Dies bedeutet für die rund 300.000 Menschen in Thüringen mit Schwer- bzw. Sehbehinderung ab dem 1. Mai 2008 konkret:
– Anträge auf Feststellung einer Schwerbehinderung, Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises, Blindengeld und Blindenhilfe sind wohnortnah bei den Stadtverwaltungen der sechs kreisfreien Städte bzw. den Landratsämtern der 17 Landkreise zu stellen. Anlaufstelle ist dort zumeist der Fachbereich Soziales.
– Zuständig für die Fallbearbeitung und Leistungsgewährung ist jeweils der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt, in welcher der Antrag stellende Bürger seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Eine Übersicht darüber, welche Stelle künftig die Aufgaben im Schwerbehindertenfeststellungsverfahren wahrnimmt bzw. Blindengeld- und Blindenhilfeanträge bearbeitet, ist auf der Homepage des Landesamtes für Soziales und Familie unter http://www.thueringen.de im Bereich Aktuelles eingestellt.
Das Thüringer Blindengeld und Leistungen der Blindenhilfe für den Monat Mai 2008 werden noch vom Land gezahlt. Jeder Leistungsberechtigte erhält im April 2008 eine persönliche Abgabenachricht mit der Anschrift der künftig für ihn zuständigen Behörde. Telefonische Auskünfte zum Bearbeitungsstand sind in den Versorgungsämtern noch bis zum 30. April 2008 möglich.
Das Land ist auch nach der Kommunalisierung zuständige Widerspruchsbehörde nach dem Thüringer Blindengeldgesetz und dem Schwerbehindertenrecht.
Für eventuelle Einschränkungen und leichte zeitliche Verzögerungen in der Antragsbearbeitung, zu denen es aufgrund der Verlagerung von mehr als 320.000 Akten ab Mitte April bis Anfang Mai 2008 kommen kann, werden die betroffenen Bürger um Verständnis gebeten.