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Schwangeren Frauen helfen – Leben schützen

Ausschließliche Regelung im Gendiagnostikgesetz nicht ausreichend

Berlin – Anlässlich des Scheiterns der Gespräche mit der SPD-Fraktion und der Diskussion um eine alternative Regelung im Gendiagnostikgesetz erklärt der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer MdB:

Der bedrückende Zustand bei Spätabtreibungen bedarf dringend einer Änderung. Der mittlerweile dritte Versuch, mit dem Koalitionspartner gemeinsam eine Lösung zu finden, ist gescheitert, obwohl die Union den Sozialdemokraten weit entgegengekommen ist und obwohl der Unions-Vorschlag von der Ärzteschaft unterstützt wird.

Die SPD fordert eine gesetzliche Regelung ausschließlich im geplanten Gendiagnostikgesetz. Der Entwurf des Gendiagnostikgesetzes sieht eine Beratungspflicht des Arztes vor und nach der vorgeburtlichen Diagnostik vor. Eine solche Regelung ist richtig und wichtig und wurde von der Union mit auf den Weg gebracht.

Wir halten aber eine ausschließliche Regelung im Gendiagnostikgesetz nicht für ausreichend. Die Unions-Initiative, das Schwangerschaftskonfliktgesetz zu ergänzen, geht weiter als die Gendiagnostik-Regelungen: Unabhängig davon, ob eine genetische Untersuchung stattgefunden hat oder nicht, soll eine Frau in einer Konfliktsituation vom Arzt beraten werden. Alle Frauen, bei denen in einem fortgeschrittenen Stadium der Schwangerschaft ein Abbruch in Betracht kommt, sollen eine ausführliche Aufklärung und Beratung erhalten. Auch in anderen Punkten fordert die Unionsinitiative mehr: konkrete Aufklärungsinhalte und -materialien, eine Mindestbedenkzeit von drei Tagen, eine Statistik, die zuverlässigere Auskunft über die Zahl und Hintergründe von Spätabtreibungen gibt und die Festsetzung einer Ordnungswidrigkeit samt Geldbuße von bis zu 10.000 Euro bei Verstoß des Arztes gegen die Beratungs-, Dokumentations- und statistische Meldepflicht.

Gerade in seelischen Belastungssituationen ist eine intensive Beratung und Unterstützung der Schwangeren sehr wichtig. Wir wollen das Unterstützungsangebot für Frauen in Konfliktsituationen auch dann verbessern, wenn keine vorgeburtliche Diagnostik stattgefunden hat. Bislang ist bei Vorliegen der so genannten medizinischen Indikation eine Abtreibung bis zur Geburt möglich, ohne dass ihr eine weitergehende und psychosoziale Beratung vorausgehen muss. Voraussetzung ist eine Gefahr für den körperlichen Gesundheitszustand oder eine schwerwiegende seelische Belastung der Frau. Die Diagnose einer Behinderung des ungeborenen Kindes, schwere Partnerschaftskonflikte, Burnout-Syndrom sind Beispiele für Ursachen seelischer Belastungen, die zur Stellung einer medizinischen Indikation führen können. Nicht alle Indikationen treten im Kontext genetischer Untersuchungen auf, auf die sich das Gendiagnostikgesetz beschränkt.

Die Initiative der CDU/CSU-Fraktion will die behandelnden Ärzte verpflichten, umfassend über die medizinischen und psychosozialen Aspekte eines Schwangerschaftsabbruches zu beraten, ausführliches Aufklärungsmaterial auch mit Kontaktadressen von Selbsthilfegruppen und Verbänden von Eltern mit behinderten Kindern auszuhändigen und auf psychosoziale Beratungsstellen hinzuweisen. Eine enge Verzahnung der ärztlichen und der psychosozialen Beratung ist besonders wichtig. Wie wissenschaftlich gezeigt wurde, hängt die Akzeptanz der psychosozialen Beratungsangebote entscheidend davon ab, dass die Frau vom Arzt darauf hingewiesen wird.

Wenn Schwangeren der Befund, dass ihr Kind behindert ist, mitgeteilt wird, befinden sich viele von ihnen in einem Schockzustand. Die Verarbeitung dieser Nachricht braucht Zeit, in der verschiedene Zukunftsalternativen abgewogen werden. Soweit keine akute Gefahr für Leib und Leben der Frau besteht, ist auch in anderen Krisensituationen eine dreitägige Bedenkzeit nach Beratung, wie sie der Unions-Gesetzentwurf vorsieht, absolut notwendig. Diese drei Tage sind eine Zeit der Klärung. Sie sind für die Frau eine Entlastung und helfen dem Arzt, das Vorliegen der Voraussetzungen für eine medizinische Indikation einzuschätzen.

Experten gehen von einer höheren Dunkelziffer bei Schwangerschaftsabbrüchen von lebensfähigen Föten aus als die zurzeit 229 ausgewiesenen Fälle. Tötungen im Mutterleib (Fetozide) würden oft nicht gezählt werden, wenngleich sie eine übliche Abtreibungsmethode bei Spätschwangerschaften sind. Auch über die Abtreibungsrate von behinderten Föten ist nichts bekannt. Wir fordern daher eine Statistik, die mehr Klarheit schafft.