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Schutz vor Passivrauchen – wirkungslose Vorschläge statt konsequenter Regelungen beim Arbeitsschutz beim Arbeitsschutz

Pressemitteilung

Berlin – Anlässlich des Kabinettbeschlusses des “Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens” erklären BirgittBender, gesundheitspolitische Sprecherin, Dr. Harald Terpe, drogenpolitischer Sprecher, und Ulrike Höfken, verbraucherpolitische Sprecherin:

Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zum Schutz vor Passivrauchen greift viel zu kurz. Die Bundesregierung drückt sich vor ihrer Verantwortung: Statt im Arbeitsschutzgesetz Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an allen Arbeitsstätten, auch denen mit Publikumsverkehr, konsequent vor schädlichem Tabakqualm zu schützen, schlägt sie eine nichtssagende Ergänzung der Arbeitsstättenverordnung vor. Selbstverständlich können bereits heute Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Rauchverbote in ihren Unternehmen erlassen.

Wir fordern die Bundesregierung auf, statt kosmetischer Veränderungen die Ausnahmeregelung für Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr zu streichen und Rauchverbote zu verankern. Hierzu sollte das Arbeitsschutzgesetz geändert werden. Die Behauptungen des Bundesarbeitsministeriums, dass der Bund solche Regelungen im Arbeitsrecht nicht vornehmen dürfe, werden durch regelmäßige Wiederholungen nicht richtiger. Es fehlt der politische Wille, alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr vor den unbestrittenen Gefahren des Passivrauchens zu schützen.

Wir haben heute einen Antrag in den Bundestag eingebracht, in dem ein Rauchverbot in allen Räumlichkeiten des Deutschen Bundestages beantragt wird. Wenn der Bundestag mit gutem Beispiel vorangeht, wird es den Ministerpräsidenten der Länder schwerer fallen, den Nichtraucherschutz mit fragwürdigen Ausnahmen zu durchlöchern.