Berlin – Anlässlich der Ablehnung der grünen Anträge im Gesundheitsausschuss, die eine sofortige Umsetzung des Schutzes vor Passivrauchen im Bundestag ermöglichten, erklären Birgitt Bender, gesundheitspolitische Sprecherin, Harald Terpe, drogen- und suchtpolitischer Sprecher und Ulrike Höfken, verbraucherpolitische Sprecherin:
Wir wollen, dass auch im Bundestag ein konsequenter Schutz vor Passivrauchen greift. Doch wieder haben die Koalitionsfraktionen eine Chance verspielt, statt mit konsequenten Taten ein gutes Beispiel zu geben. Es wird weiter auf Zeit gespielt. Fragen bleiben unbeantwortet: Weder Regierung noch Koalition sahen sich in der Lage, die Frage, ob durch die Aufnahme des Bundestags in den Gesetzentwurf der Bundesregierung auch die Gaststätten des Bundestages umfasst sind, zu beantworten.
Aber auch nach dem Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung kann sich der Bundestag nicht zurücklehnen, er muss konkrete Regelungen für die Rauchverbote im Bundestag beschließen. Genau hierzu liegt ein grüner Vorschlag vor, der die Hausordnung des Bundestages ergänzt. Die Koalitionsfraktionen lehnen diesen ab, legen jedoch keinerlei eigene Vorschläge vor. Diese Verweigerung muss so interpretiert werden, dass keine konsequenten Regelungen gewollt sind, sondern möglichst viele Ausnahmen zugelassen werden sollen. Immer wieder wird die Frage nach den Bundestagsgaststätten und den Abgeordnetenbüros in den Ring geworfen. Wir Grünen sind dort klar und eindeutig – es darf keine Sonderregelungen für Abgeordnete und Gaststätten geben.