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Schutz vor Passivrauchen – Flickenteppich ist keine Lösung

PRESSEMITTEILUNG der Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Berlin – Anlässlich der bevorstehenden Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz zum Schutz vor Passivrauchen in Gaststätten erklären Birgitt Bender, gesundheitspolitische Sprecherin, Harald Terpe, suchtpolitischer Sprecher, und Ulrike Höfken, verbraucherpolitische Sprecherin:

Die Ministerpräsidenten werden die Vorschläge ihrer Gesundheitsministerinnen und -minister vermutlich verwerfen und somit diese als auch die Mehrheit der Bevölkerung düpieren. Sollten sie dies tun, handeln sie gegen besseres Wissen und gegen die Mehrheit der Bevölkerung, die sich für klare Rauchverbote in der Gastronomie ausspricht. Aktuell belegt eine Studie des bayrischen Landesuntersuchungsamtes, dass die Belastungen durch Tabakqualm in der Gastronomie außerordentlich hoch sind.

Der Unwillen vieler Länder, einheitliche und konsequente Regelungen zum Schutz vor Passivrauchen zu verabreden, macht erneut deutlich, dass sich der Bund nicht aus seiner Verantwortung stehlen darf. Statt, wie von der Bundesregierung vorgesehen, kosmetische Veränderungen im Arbeitsschutz vorzunehmen, ist die Ausnahmeregelung für Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr zu streichen und eine Priorität von Rauchverboten zu verankern.

Wir haben deswegen heute einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der die Bundesregierung auffordert das Arbeitsschutzgesetz zu überarbeiten damit

– ausnahmslos an allen Arbeitsstätten – auch denen mit Publikumsverkehr – ein Rauchverbot gilt, für dessen Einhaltung der Arbeitgeber Sorge zu tragen hat;

– Ausnahmen in speziellen, abgetrennten Raucherinnen- und Raucherräumen nur dann zugelassen sind, wenn ein vollständiger Schutz anderer vor Passivrauchen sicher gewährleistet werden kann.

Ergänzende Regelungen müssen dann in den Gaststättengesetzen getroffen werden.