Berlin – Anlässlich der Eilentscheidung des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtes, die Einführung von Rauchverboten in inhabergeführten Einraumgaststätten vorerst auszusetzen, erklären Birgitt Bender, gesundheitspolitische Sprecherin, und Ulrike Höfken, Sprecherin für Ernährungspolitik und Verbraucherfragen:
Für den Schutz vor Passivrauchen bedeutet die vorläufige Entscheidung des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichts einen Rückschlag. Sie ist auch Ausdruck des deutschen gesetzgeberischen Flickenteppichs. Wir haben statt vieler unterschiedlicher Länderregelungen immer eine einheitliche bundesweite Regelung im Arbeitsschutz gefordert.
Letztlich wird erst das Bundesverfassungsgericht für eine relativ einheitliche Lösung sorgen, und auch die Konstruktion Eckkneipe, die das rheinland-pfälzische Verfassungsgericht in seiner Eilentscheidung nutzt, abschließend bewerten. Dabei wird auch zu berücksichtigen sein, dass die Bundesländer Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, die diesen Vorschlag in die politische Diskussion eingeführt haben, nach umfassenden verfassungsrechtlichen Prüfungen eine derartige Regelung verworfen haben.
Einen Ausweg bietet das konsequente Handeln in Bayern: Schutz vor Passivrauch gilt ohne Ausnahme in allen Gaststätten.