Darmstadt – Die Daten von Patienten sind sensible personenbezogene Daten, die einen besonderen Rechtsschutz genießen. Die Erhebung dieser Daten während der Behandlung eines Patienten wird heute organisatorisch in der Regel durch entsprechende Fach-Software, dem Krankenhausinformationssystem (KIS), unterstützt. Um einen rechtskonformen Schutz bei der Verarbeitung der Daten in den Systemen zu erleichtern, wurde vor geraumer Zeit für Betreiber und Hersteller der KIS eine entsprechende Orientierungshilfe verfasst, deren zweite, überarbeitete Fassung gerade erschienen ist.
Die innerbetrieblichen Datenschutzbeauftragten der Klinken müssen sich mit dieser ausführlichen Checkliste auseinandersetzen und für die Umsetzung der Inhalte in ihrer Einrichtung sorgen. Dabei werden gerade bei der Realisierung der Schutzmechanismen im Krankenhaus-Alltag häufig Defizite und damit ein Bedarf festgestellt.
Hier können die umfassend ausgebildeten Datenschutzbeauftragten der Adiccon GmbH nachhaltige Unterstützung bieten. Das Beratungsunternehmen hat einzelne Module zum Thema „Datenschutz im Krankenhaus“ im Portfolio, die in der Regel individuell auf die jeweiligen Gegebenheiten angepasst werden können.
Mit dieser fein abgestimmten Beratung erfahren die internen Datenschutzbeauftragten bei ihrer wichtigen Aufgabe wertvolle Begleitung. Ziel ist es vor allem, die Durchführung der Datenschutz-Maßnahmen hausintern nachprüfbar sicherzustellen.
Über Adiccon
Der Name Adiccon steht für “Advanced IT & Communications Consulting”. Adiccon – seit 2005 erfolgreich am Markt – bietet Hersteller- und Lösungs-unabhängige Beratungs- und Dienstleistungen beim Einsatz der Informations- und Telekommunikationstechnologie für Großanwender, Mittelstand sowie für das Gesundheitswesen.