Hamburg – Internationale Gesundheitsvorschriften (IGV) sollen die Ausbreitung von übertragbaren Krankheiten über nationale Grenzen hinweg verhindern. Um die Ansteckung der Bevölkerung zu verhindern, müssen ansteckende Erkrankungsfälle oder Krankheitsausbrüche an Bord von Schiffen oder Flugzeugen durch vorbeugende Hygienemaßnahmen möglichst verhütet oder zumindest schnell erkannt und bekämpft werden. Vom 26. bis 28. Mai findet nun in Hamburg in Kooperation zwischen dem Regionalbüro Europa der Welt Gesundheits- Organisation (WHO) und dem Hamburg Port Health Center des Zentralinstituts für Arbeitsmedizin und Maritime Medizin der weltweit erste internationale WHO-Trainingsworkshop zur Umsetzung der IGV im Bereich des Seeverkehrs statt.
In einer deutsch-englischen Pressekonferenz am 26.05.2008, 10:30 Uhr im Internationalen Seegerichtshof (ITLOS), 22609 Hamburg, werden die Beteiligten gemeinsam mit Gesundheitssenator Dietrich Wersich über den Workshop sowie über die IGV berichten. Zur Teilnahme an der Pressekonferenz bzw. zum Einlass beim ITLOS ist eine namentliche Voranmeldung mit Angabe des Mediums bis zum 23.05., 12 Uhr, bei der Gesundheitsbehörde unter pressestelle@bsg.hamburg.de notwendig.
Im Juli 2007 traten die von der Weltgesundheitsversammlung der WHO verabschiedeten revidierten IGV in Kraft. Diese stellen ein rechtlich bindendes Rahmenwerk für alle WHO-Mitgliedstaaten dar, um auf grenzüberschreitende Epidemien sowie chemische und radionukleare Bedrohungen für die öffentliche Gesundheit effektiv reagieren zu können.
Die IGV sind die einzigen, für die WHO Mitgliedsstaaten rechtsverbindlichen Vorschriften zur globalen Warnung vor und Reaktion auf Infektionskrankheiten. Sie umfassen die Meldepflicht von Infektionskrankheiten bei der WHO sowie Maßnahmen, die an Ankunfts- und Abfahrtsstellen (Häfen, Flughäfen und Grenzposten) durchzuführen sind. Bis spätestens 2012 müssen in jedem WHO-Mitgliedsstaat die Kapazitäten geschaffen werden, um die Internationalen Gesundheitsvorschriften umsetzen zu können.
Weltweit nehmen die Hafenärztlichen Dienste die Aufgaben des Infektions- und Gesundheitsschutzes in den Häfen, für Schiffsbesatzungen, Passagiere und für die Bevölkerung wahr. Infektionsgefahren in der Seeschifffahrt können vom Trinkwasser, von Lebensmitteln, Waren, von Vektoren und infizierten Personen an Bord ausgehen.
Der im Internationalen Seegerichtshof veranstaltete Trainingsworkshop mit russischer Simultanübersetzung, an dem Delegierte aus verschiedenen süd- und südosteuropäischen WHO-Mitgliedsstaaten (u.a. Albanien, Kasachstan, Moldawien, Russland, Türkei), der Schweiz, Malta sowie Experten der WHO-Pazifik-Region, der Europäischen Kommission, dem Vereinigten Königreich, den Niederlanden und Estland teilnehmen, soll die Staaten bei der Implementierung der IGV-Vorgaben in internationalen Seehäfen unterstützen und dazu führen, dass Netzwerke geknüpft und intensiviert sowie notwendige Fachdiskussionen geführt werden.
Weitere Informationen zur Veranstaltung erhalten Sie bei Dr. Clara Schlaich, Leiterin Hamburg Port Health Center, Zentralinstitut für Arbeitsmedizin und Maritime Medizin unter der Hamburger Rufnummer 428 89 – 4359 oder unter 428 89 – 4504.