Schwerin – Das Kabinett hat am Dienstag den Bericht zum Nichtraucher-Schutzgesetz gebilligt, den das Ministerium für Soziales und Gesundheit erarbeitet hat. Zur Vorgeschichte: 2007 hatte der Landtag ein neues Gesetz zum Schutz von Nicht-rauchern verabschiedet. Darin hatte man sich verpflichtet, nach zwei Jahren Rechenschaft darüber abzulegen, ob die Regelungen greifen (als eines von lediglich vier Bundesländern). Die Bevölkerung hat das Nichtraucher-Schutz-gesetz akzeptiert, sagte Nikolaus Voss, Staatssekretär im Ministerium für Soziales und Gesundheit, als er den Bericht in der Landespressekonferenz erläuterte. Zudem sind die Einnahme-Einbrüche für die Gastronomen ausgeblieben, die einige Wirtschaftsvertreter vorhergesagt haben. Der Bericht basiert vor allem auf den Stellungnahmen der Ministerien sowie Gesprächen mit den Ordnungsämtern der Kommunen und dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA).
Insgesamt sind bei den Ordnungsämtern 195 Verstöße aktenkundig geworden, die in 122 Verwarnungen mündeten; 20mal mussten Bußgelder verhängt werden. Unsere Rückfragen haben ergeben, dass 53 Ordnungsämter anlassbezogen tätig wurden, das heißt, wenn eine Beschwerde vorlag, sagte Voss. Die Mitarbeiter von 43 weiteren Ordnungsämtern machen regelmäßig die Runde. Dem Hotel- und Gaststättenverband sei kein Fall gemeldet worden, in dem ein Gastronom wegen des Nichtraucher-Schutz-gesetzes aufgegeben hätte, sagte Staatssekretär Nikolaus Voss.
Umsatzeinbußen hätten sich auf die getränkegeprägte Einraum-Gastronomie beschränkt (also: Kneipen bis zu einer Größe von 75 Quadratmetern). Das Bundesverfassungsgericht hat bekanntlich am 30. Juli 2008 geurteilt, dass in diesen Betrieben das Rauchverbot gelockert werden muss – so lange Jugendliche keinen Zutritt haben und so lange dort keine zubereiteten Speisen verkauft werden. Dem tragen wir Rechnung, indem wir das Nichtraucherschutz-Gesetz novellieren, so Staatssekretär Voss. Die Novellierung wird der Landtag Ende September – also in seiner nächsten regulären Sitzung – diskutieren. Probleme bereitet das Nichtraucher-Schutzgesetz noch den Schulen und Jugendfreizeitstätten. Häufig umgehen Schüler das Rauchverbot, indem sie die Anlagen zum Rauchen schlicht verlassen. Das hat unter anderem dazu geführt, dass Nachbarn sich über achtlos weggeworfene Kippen und andere Verschmutzungen beschwert haben. Hier gibt es Defizite beim Vollzug des Gesetzes, den die kommunalen Ordnungsämter beheben müssen, sagte Staatssekretär Nikolaus Voss. In diesem Zusammenhang hob er hervor, dass Eltern und Lehrer Jugendlichen vorleben sollten, dass man ohne Zigaretten besser und gesünder lebt. Alles in allem darf man aber feststellen: Was den Schutz von Nichtrauchern betrifft, sind wir in Mecklenburg-Vorpommern ein schönes Stück vorangekommen, sagte Voss.