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Schnieber-Jastram: Regelung zur Diamorphinbehandlung einen Schritt weiter

Pressemitteilung

Hamburg – Hamburgs Zweite Bürgermeisterin, Gesundheitssenatorin Birgit Schnieber-Jastram hat die Stellungnahme der Bundesregierung zum Gesetzentwurf des Bundesrates zur Heroin-Behandlung begrüßt. “Damit sind wir auf dem Weg zu einer gesetzlichen Regelung zur Behandlung Schwerstabhängiger mit Diamorphin einen Schritt weiter. Auch wenn sich die Bundesregierung den Gesetzentwurf noch nicht unmittelbar zu Eigen gemacht hat, kommt durch die Erklärung zum Ausdruck, dass es mehr um das Wie als um das Ob einer Diamorphinbehandlung in Deutschland geht. Außerdem kommt in der Stellungnahme auch die besondere Bedeutung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Ausdruck, die den Gesetzentwurf unter Federführung Hamburgs erarbeitet hatte.”

Der Gesetzentwurf des Bundesrates enthält Regelungen, die den rechtlichen Rahmen für die Überführung der diamorphingestützten Substitutionstherapie Schwerst-Opiatabhängiger in die Regelversorgung bilden. Diamorphin wird darin als verschreibungsfähiges Betäubungsmittel eingestuft; darüber hinaus werden Modalitäten geregelt, unter denen Diamorphin zur Substitutionsbehandlung verwendet werden kann. Hierzu soll das Betäubungsmittelgesetz, die Betäubungsmittelverordnung sowie das Arzneimittelgesetz entsprechend geändert und ergänzt werden.