Berlin – Schmerzpflaster sollten nicht zerschnitten werden. Das Zerschneiden ist auch dann nicht erlaubt, wenn im Beipackzettel Hinweise zur Teilbarkeit fehlen, sagt Apotheker Prof. Dr. Martin Schulz, Geschäftsführer Arzneimittel der ABDA Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Durch das Teilen eines Pflaster kann die Dosierung ungenau werden, zudem ist die fachgerechte Lagerung des unbenutzten Pflasterabschnitts problematisch. Schulz: Auf keinen Fall darf der flüssige oder halbfeste Inhalt eines Schmerzpflasters auf die Haut gelangen, sonst kann es zu schweren, ja lebensbedrohlichen Vergiftungen kommen. Werden niedrigere Dosierungen gewünscht, sollten Pflaster mit einer geringeren Wirkstärke aufgeklebt werden. Schmerzpflaster mit den Wirkstoffen Fentanyl oder Buprenorphin dürfen auch nie an andere Personen weiter gegeben werden.
Verbrauchte Schmerzpflaster enthalten noch große Mengen des Arzneistoffes. Auch kleine Mengen dieser Wirkstoffe können insbesondere Kindern, die in unbeaufsichtigten Momenten ein Pflaster ausprobieren, gefährlich werden. Diese arzneistoffhaltigen Pflaster sollten daher immer sorgfältig entsorgt werden.
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