Oberursel – Tausende von Schmerzpatienten, Ärzte und Apotheker unterstützen inzwischen die öffentliche Petition der Deutschen Schmerzliga an den deutschen Bundestag, stark wirksame, dem Betäubungsmittelrecht unterliegende Schmerzmittel von der automatischen Austauschpflicht ausschließen.
Als Betroffener einer früheren “Rabattaktion” durfte ich am eigenen Leib erfahren, dass “gleicher Wirkstoff” nicht gleiche Wirkung bedeutet! Entzug mit seinen teuflischen Wirkungen, unkontrollierbare Schmerzen und zwecklose Diskussionen mit dem Arzt führten zum Zerwürfnis mit demselben. Nach Wochen und der Bereitschaft als Schmerzpatient weite Wege fahren zu müssen, fand ich einen neuen, verständigen Arzt der die Meinung vertreten hat, dass es Unsinn ist einen gut eingestellten Schmerzpatienten aus Kostengründen umzustellen! Nach Erhalt des bewährten Mittels kam ich nach Wochen mit meinen Dauerschmerzen wieder einigermaßen zurecht. Nicht schon wieder durch die “Hölle” zu der dann Psychpharmaka zusätzlich verabreicht werden müssen.
Im Diskussionsforum der Schmerzliga-Petition auf der Website des Deutschen Bundestages berichten zahlreiche Patienten, welche Auswirkungen ihre gesetzlich erzwungene und medizinisch nicht indizierte Umstellung auf ein anderes starkes Schmerzmittel hatte. Dass dies keine Einzelfälle sind, belegen auch Analysen der Deutschen Schmerzliga.
Starke, dem Betäubungsmittelrecht unterliegende Schmerzmittel sind eine heikle Substanzgruppe. Es dauert, bis im Einzelfall die individuell wirksame und verträgliche Dosis gefunden wird. Werden Patienten von einem Präparat auf ein anderes umgestellt, hat dies Folgen: Trotz gleichem Wirkstoff und gleicher Dosierung sind bei diesen Medikamenten Wirkungsunterschiede aufgrund unterschiedlicher Arzneimittelzubereitungen häufig. Für die betroffenen Patienten bedeutet dies mehr Schmerzen oder mehr Nebenwirkungen und eine aufwendige Neueinstellung auf das Austausch-Präparat.
Uns geht es bei unseren Bemühungen nicht darum, dass ausschließlich die Umstellung von einem teuren Originalpräparat auf ein billigeres Generikum, also ein wirkstoffgleiches Nachahmer-Produkt, vermieden wird, betont Dr. med. Marianne Koch, Präsidentin der Deutschen Schmerzliga. Vielmehr sprechen wir uns aus rein medizinischen und pharmazeutischen Gründen gegen eine medizinisch nicht indizierte Umstellung bei gut eingestellten Patienten aus und zwar unabhängig davon, ob diese von einem Originalpräparat auf ein Generikum, von einem Generikum auf ein anderes oder von Generikum auf Originalpräparat umgestellt werden. Denn die medizinischen Folgen einer solchen Umstellung sind dieselben: Mehr Schmerzen oder mehr Nebenwirkungen. Ähnliche Probleme bestehen auch beispielsweise bei Medikamenten gegen Epilepsie oder Parkinson, betont Dr. Koch.
Im politischen Gezerre um das Arzneimittel-Neuordnungsgesetz (AMNOG) waren entsprechende Forderungen der Schmerzliga sowie von Ärzte- und Apothekerorganisationen nach Abschaffung der Austauschpflicht für starke Schmerzmittel untergegangen. »Wir hoffen, dass wir durch unsere Petition nun diese dringend erforderliche Gesetzesänderung auf den Weg bringen können«, sagt Marianne Koch.
Die E-Petition kann auf der Website des Deutschen Bundestages http://epetitionen.bundestag.de mitgezeichnet werden. In vielen Arztpraxen und Apotheken liegen darüber hinaus Unterschriftenlisten aus. Mehr Informationen: http://www.schmerzliga.de