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Schmerzmittel mit Paracetamol ab April teilweise rezeptpflichtig

Pressemitteilung

Berlin – Ab dem 1. April 2009 werden Schmerz- und Fiebermittel mit dem Wirkstoff Paracetamol verschreibungspflichtig, wenn in einer Packung mehr als 10 Gramm Paracetamol enthalten sind. Zäpfchen sind davon nicht betroffen. „Richtig angewendet ist Paracetamol ein empfehlenswertes Schmerz- und Fiebermittel und auch für Kinder geeignet. Die Höchstdosis sollte aber nicht überschritten werden“, so Dr. Ulrich Krötsch, Präsident der Bundesapothekerkammer. Erwachsene sollten pro Tag nicht mehr als 4 Gramm Paracetamol einnehmen. Die zulässige Dosis hängt unter anderem vom Alter und vom Körpergewicht ab. Patienten sollten sich individuell in der Apotheke informieren.

Leberschäden sind möglich, wenn ein gesunder Erwachsener einmalig mehr als 6 Gramm einnimmt. Bei Kindern sind die Grenzwerte geringer. Zudem ist Paracetamol in einigen Kombinationsmedikamenten enthalten, es kann dadurch zu unbeabsichtigten Überdosierungen kommen. Grundsätzlich sollten Schmerzmittel ohne ärztliche Verordnung nicht länger als drei Tage hintereinander und nicht häufiger als an zehn Tagen pro Monat eingenommen werden. Alle Schmerzmittel unterliegen aus Gründen des Verbraucherschutzes der Apotheken- oder Verschreibungspflicht.

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie auch unter http://www.abda.de