Berlin – Rezeptfreie Schmerzgele mit dem Wirkstoff Ketoprofen können die Lichtempfindlichkeit der Haut verstärken und zu Hautreaktionen führen. Darüber informiert die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). Rezeptfrei heißt nicht harmlos. Patienten sollten deshalb ihren Apotheker danach fragen, was bei den individuell benötigten Arzneimitteln zu beachten ist, so Apotheker Dr. Andreas Kiefer, Mitglied der AMK. Bei der Anwendung von Schmerzgelen mit dem Wirkstoff Ketoprofen sollte die Haut gut vor Licht geschützt werden. Kiefer: Treten Hautreaktionen auf, sollten Patienten die Anwendung sofort beenden und zusätzlich jeden Verdacht auf eine Nebenwirkung dem Arzt oder Apotheker melden. Wird Ketoprofen nicht vertragen, kann der Apotheker Schmerzgele mit anderen Wirkstoffen empfehlen.
Apotheker empfehlen Patienten, ihre Hände nach jedem Auftragen eines Ketoprofen-haltigen Schmerzgels gründlich zu waschen. Behandelte Hautstellen sollten durch Kleidung vor Sonnenlicht geschützt werden auch bei bedecktem Himmel. Dieser Lichtschutz sollte nach Beendigung der Behandlung noch zwei Wochen lang beachtet werden. Das Schmerzgel sollte nicht unter Verbänden angewendet werden, die die Haut wasserdicht abdecken (Okklusionsverbände). Ein Abdecken der behandelten Stellen sollte, wenn überhaupt, erst nach dem vollständigen Abtrocknen des Gels erfolgen.
Der Wirkstoff Ketoprofen wird lokal angewendet bei Sportverletzungen wie Prellungen, Verstauchungen oder Zerrungen. Eingesetzt wird es auch bei schmerzhaften Schwellungen und Entzündungen der Gelenk-nahen Weichteile wie Sehnen, Bänder oder Gelenkkapseln. Bessern sich die Beschwerden durch das Schmerzgel nach drei Tagen nicht, sollte ein Arzt aufgesucht werden.
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie unter http://www.abda.de