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Schlussbericht für die Sozialwahlen 2023 – Ersatzkassen: Selbstverwaltung und Sozialwahl stärken und modernisieren

Pressemitteilung

Berlin – Der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen, Peter Weiß, und seine Stellvertreterin Doris Barnett haben heute im Rahmen einer Veranstaltung in Berlin den Schlussbericht über die vergangenen Sozialwahlen an den Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Dr. Rolf Schmachtenberg, übergeben. Die letzte Wahl fand 2023 statt. Über 52 Millionen Sozialversicherte konnten ihre Stimme abgeben, davon allein mehr als 22 Millionen Versicherte bei den Ersatzkassen Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse und hkk Krankenkasse.

Dazu sagt Uwe Klemens, ehrenamtlicher Vorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) und Versichertenvertreter: „Der Schlussbericht stellt klar, dass Selbstverwaltung ein Grundpfeiler unseres Sozialstaates und unserer Demokratie ist und dass dies so bleiben muss. Die Wahlberechtigten der Ersatzkassen haben bei den Sozialwahlen 2023 gewählt und darüber abgestimmt, wer ihre Interessen bei den Ersatzkassen vertritt. Wir als gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten sind damit demokratisch legitimiert und nehmen diesen Auftrag sehr ernst. Wir gestalten die sozial-, gesundheits- und unternehmenspolitische Ausrichtung der Ersatzkassen. Wir bringen die Interessen der Versicherten und Beitragszahler der GKV in die politische Diskussion ein. Wir fordern die Politik auf, uns – die soziale Selbstverwaltung – bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben zu unterstützen und zu stärken, statt die Gestaltungsspielräume zu begrenzen.”

Online-Sozialwahlen verstetigen

Die Ersatzkassen setzen sich zudem dafür ein, die bei der Sozialwahl 2023 erstmals angebotenen Online-Wahl zu verstetigen. 300.000 Mitglieder der TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH und hkk haben bei der Sozialwahl 2023 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, alternativ zur Briefwahl auch online ihre Stimme abzugeben. „Die Ersatzkassen haben sich lange dafür stark gemacht, eine digitale Abstimmungsmöglichkeit bei der Sozialwahl im Rahmen eines Modellprojekts zu testen“, betonte Klemens. „Der reibungslose und sichere Verlauf der digitalen Abstimmung war ein großer Erfolg für die gesetzliche Krankenversicherung. Wir haben Neuland betreten und dazu beigetragen, die Sozialwahl weiter zu modernisieren. In Zeiten abnehmender politischer und gesellschaftlicher Teilhabe ist es wichtig, Mitsprachemöglichkeiten wie diese einfacher zu gestalten. Zusätzlich brauchen wir in einer digitalen Welt, in der die Wahlberechtigten heute leben, auch digitale Wahloptionen.“ Die Möglichkeit, online abzustimmen sollte daher fest im Gesundheitssystem verankert werden. „Dazu müssen nun die entsprechenden gesetzlichen Änderungen erfolgen.”