Berlin – Anlässlich des gestrigen Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu Klagen aus Bayern gegen das Rauchverbot erklärt der drogen- und suchtpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Detlef PARR:
Das Urteil des Verfassungsgerichts, das strikte bayrische Rauchverbot sei mit dem Grundgesetz vereinbar, überrascht nicht. Sowohl ein totales Verbot wie auch folgerichtige, in sich schlüssige Ausnahmeregelungen sind vom Bundesverfassungsgericht bereits am 30. Juli 2008 für verfassungsgemäß erklärt worden.
Die FDP bleibt bei ihrer Überzeugung, dass Wahlfreiheit der Gäste und Berufsfreiheit der Gastwirte bei zukünftigen Regelungen im Vordergrund stehen müssen. Dies bedeutet Kennzeichnungspflicht für Einraumgaststätten, wie vom Gericht in Karlsruhe gefordert. Die vom Gericht für rechtmäßig erklärten bayerischen Raucherklubs sind lediglich Schlupflöcher, die durch eine Kennzeichnungspflicht vermieden werden können. Damit wäre bundesweit für Rechtsklarheit gesorgt. Raucherklubs beweisen lediglich die Kreativität von Betroffenen, gesetzliche Regelungen gezielt zu unterlaufen.