Düsseldorf – Die rheinische Ärzteschaft hat den Bundesgesetzgeber zu einer umfassenden Reform des derzeitigen Fallpauschalensystems (G-DRG-System) zur Finanzierung der Krankenhäuser und Universitätskliniken aufgefordert. Eine wohnortnahe und flächendeckende Versorgung der Menschen lasse sich nur durch eine grundlegende Überarbeitung der Pauschalen gewährleisten, sagte Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein am Samstag (8. März) auf der Kammerversammlung in Düsseldorf. Hintergrund sind Prognosen, wonach im vergangenen Jahr jede zweite Klinik mit einem Defizit abgeschlossen haben könnte.
So müssten aktuelle Kostenentwicklungen realistisch erfasst und zeitnah bei der Vergütung berücksichtigt werden, heißt es in einem entsprechenden Beschluss. „Extremkostenfälle müssen sachgerecht abgerechnet werden können. Die sichere Versorgung der Bevölkerung in strukturschwachen Gebieten ist durch Vergütungszuschläge zu gewährleisten. Krankenhausträger und Kostenträger sollen die Möglichkeit erhalten, in regionalen und lokalen Verhandlungen dem spezifischen Versorgungsbedarf vor Ort gerecht zu werden.“ Auch müsse das künftige Entgeltsystem die Tarifsteigerungen für Ärztinnen, Ärzte und Angehörige der Gesundheitsfachberufe zu 100 Prozent refinanzieren.
Die Kammerversammlung forderte darüber hinaus die NRW-Landesregierung auf, sich für eine Reform der Investitionsfinanzierung einzusetzen und ihren Verpflichtungen im Lande in angemessenem Umfang nachzukommen.