Thedinghausen – Vortragsreihe „Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V. (IGN) informiert“
Teil 1: Schadensregulierung nach Nierenlebendspende – Theorie und Praxis
Trotz der Neufassung des Transplantationsgesetzes im Jahr 2012, in dem auch grundlegende Änderungen zum Schutz der Lebendorganspender vorgenommen worden sind, besteht versicherungsrechtlicher Informations- und Aufklärungsbedarf. Mittlerweile ist erkennbar, dass sich durch die Gesetzesänderung neue rechtliche Fragen ergeben. Dies hatte der Gesetzgeber sicher nicht im Sinn.
So stellt sich unter anderem angesichts der Schadensquote bei Nierenlebendspendern die Frage, ob die Unfallkassen das mangelnde Risikomanagement der Transplantationskliniken auffangen sollen?
Die Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V. führt daher im Rahmen ihrer neuen Vortragsreihe „Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V. informiert“ einen Vortrags- und Diskussionsnachmittag zum Thema „Versicherungsrecht bei Lebendorganspende“ durch. Es konnten folgende Experten als Referenten gewonnen werden:
- Michael Woltjen, Ass. Jur., juristischer Referent der Hauptgeschäftsführung der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), Hamburg
- Martin Wittke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizin- und Sozialrecht, Partner der Kanzlei Rassek, Ehinger & Partner, Baden-Baden – Bühl – Offenburg
Herr Woltjen ist Autor des aktuellen Artikels „Neuregelungen zur Lebendorganspende – aus Sicht der gesetzlichen Unfallversicherung“ (MedSach 03-2014) und wird die Sicht- und Verfahrensweise der Unfallkassen darlegen.
Herr Wittke vertritt anwaltlich zahlreiche beschädigte Nierenlebendspender und wird die juristische Seite der versicherungsrechtlichen Probleme betroffener Nierenlebendspender aufzeigen.
Nach den Vorträgen ist eine offene Diskussion gemeinsam mit den Zuhörern vorgesehen.
Getränke und Snacks werden bereitgestellt.
Datum/Uhrzeit: Samstag, 29. November 2014 / 14.00 Uhr – 17.00 Uhr
Ort: Der PARITÄTISCHE – Forum am Park Heidelberg, Poststraße 11, 69115 Heidelberg
Zielgruppe: IGN Mitglieder, Mediziner, Juristen, Mitarbeiter von Kranken- und Unfallkassen, Organlebendspender und -empfänger, Angehörige, weitere Interessierte, Presse
Teilnahmegebühr: € 5,00 pro Person – für IGN Mitglieder und Pressevertreter (Presseausweis) kostenlos
Die IGN ist unabhängig und wird nicht durch die Pharmaindustrie unterstützt
Anmeldungen: bis 15. November 2014 an Gisela Müller-Przybysz, 2. Vorsitzende IGN
per E-Mail: gisela.mueller-przybysz@nierenlebendspende.com
per Telefon: 04204 – 685478 (Anrufbeantworter zeichnet auf)
Über uns
Wir sehen in der Nierenlebendspende nur eine mögliche Behandlungsoption
Sie ist für nierenkranke Patienten eine von mehreren Behandlungsmöglichkeiten, neben der Dialyse und der postmortalen Spende. Wir halten sie für einen in Ausnahmefällen gangbaren Weg, um einem kranken, dem Spender nahestehenden Menschen zu helfen. Gemäß unserem Leitbild kommt die Nierenlebendspende jedoch nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen in Betracht. Sie ist keine Standardlösung. Zudem kritisieren wir auf das Schärfste den oft verantwortungslosen und häufig leichtsinnigen Umgang mit den Nierenlebendspendern vor und nach der Spende. Unsere Kritik beruht auf vielen individuellen persönlichen Erlebnissen und ist substantiell.