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Kurzzeit- und Verhinderungspflege verbinden/ SBK fordert weiterhin gemeinsames Budget für Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Kurzzeit- und Verhinderungspflege verbinden/ SBK fordert weiterhin gemeinsames Budget für Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Pressemitteilung

München – Ab dem kommenden Jahr soll es die so genannte Pflege-Auszeit geben. Das kündigte Gesundheitsminister Hermann Gröhe kürzlich im Magazin Focus an. Zur Organisation von Pflege und Betreuung eines Angehörigen werden Arbeitnehmer dann Anspruch auf eine bezahlte Auszeit haben. Zudem möchte Gröhe „die Möglichkeit der Kurzzeit- und Verhinderungspflege zusammenfassen“. Die Siemens-Betriebskrankenkasse SBK begrüßt diese Entwicklung sehr.

Wer ein Familienmitglied pflegt, leistet sehr viel. Seit 2011 arbeitet die SBK aktiv daran, pflegenden Angehörigen den Rücken zu stärken und sie zu entlasten. Damals ergab eine Erhebung der Kasse, dass Menschen, die einen Familienangehörigen pflegen, wesentlich öfter krank sind und mehr Medikamente und Hilfsmittel benötigen. „Den Vorschlag des Ministers, die Budgets für Kurzzeit- und Verhinderungspflege zusammenzulegen, begrüßen wir sehr“, sagt Roland Engehausen, Bereichsleiter Privatkunden bei der SBK. „Wir haben diesen Vorschlag bereits im Jahr 2012 gemacht und freuen uns, dass dieser nun aufgegriffen wird. Wenn es einen gemeinsamen Topf gibt, aus dem beide Hilfsangebote finanziert werden, haben pflegende Angehörige deutlich mehr Flexibilität.“

Bei Kurzzeitpflege wird ein Pflegebedürftiger für einen kurzen Zeitraum in einer stationären Einrichtung betreut. Verhinderungspflege bedeutet hingegen, dass eine Pflegekraft vorübergehend zu dem Pflegebedürftigen nach Hause kommt. Für beide Hilfsangebote gibt es derzeit getrennte Budgets. Engehausen: „Wenn das Budget für häusliche Pflege aufgebraucht ist, müssen die Pflegenden ihren Angehörigen in eine Pflegeeinrichtung geben, oder umgekehrt. Diese Regelung ignoriert komplett die regionale Versorgungsstruktur – nicht überall gibt es stationäre Anlaufstellen. Auch jeder Pflegebedürftige ist anders. So ist zum Beispiel bei Demenz die häusliche Umgebung in der Pflege sehr wichtig. Außerdem berücksichtigt die aktuelle Regelung nicht die Lebens- und Arbeitssituation der pflegenden Angehörigen.“ Durch eine Zusammenlegung der Budgets könnten Angehörige bedarfsgerechte Lösungen finden, die zu ihrer individuellen Situation passen.

Nach einer Auswertung der SBK werden Kurzzeit- und Verhinderungspflege derzeit noch viel zu wenig genutzt. Zwar sei die Inanspruchnahme im vergangenen Jahr um sieben Prozent gestiegen. Viele Menschen würden diese Möglichkeit einer kleinen Auszeit jedoch gar nicht kennen. Engehausen: „Ich hoffe, dass die aktuelle politische Diskussion zur Aufklärung beiträgt und mehr Menschen diese Hilfsangebote nutzen. Nur wenn man selbst gesund und fit ist, kann man einen anderen Menschen pflegen und sich gut um ihm kümmern.“

Über die SBK:

Die Siemens-Betriebskrankenkasse SBK ist Deutschlands größte Betriebskrankenkasse. Die geöffnete, bundesweit tätige gesetzliche Krankenkasse versichert mehr als 1 Million Menschen und betreut über 100.000 Firmenkunden in Deutschland – mit mehr als 1.500 Mitarbeitern in über 100 Geschäftsstellen. Seit über 100 Jahren steht für die SBK der Mensch immer im Mittelpunkt. Sie unterstützt heute ihre Kunden bei allen Fragen rund um die Themen Versicherung, Gesund bleiben und Gesund werden. Dies bestätigen auch die Kunden. So hat die SBK 2014 den Deutschen Servicepreis erhalten, wurde 2013 zum zweiten Mal in Folge „Deutschlands beliebteste gesetzliche Krankenkasse“ und zudem „Bester Krankenversicherer 2013“. Beim Kundenmonitor Deutschland belegte die SBK 2013 zum siebten Mal in Folge Platz 1 bei der Kundenzufriedenheit. 2014 platzierte sich die SBK im Wettbewerb „Deutschlands beste Arbeitgeber“ ebenfalls zum siebten Mal in Folge unter den besten 100 Unternehmen.