Berlin – Heute wird die Richtlinie zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV) rechtskraeftig. Dazu erklaeren der Berichterstatter fuer Hospiz und Palliativmedizin Christian Kleiminger und die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Carola Reimann:
Mit der SAPV-Richtlinie wird der Startschuss fuer einen flaechendeckenden Ausbau palliativmedizinischer Strukturen in Deutschland gegeben. Die meisten schwerstkranken Menschen moechten bis zuletzt im haeuslichen Umfeld gepflegt werden. Dafuer haben wir uns eingesetzt: Mit der Gesundheitsreform erhalten sie im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch auf hochwertige ambulante Versorgung bis zum Lebensende.
Die Richtlinie fuer spezialisierte ambulante Palliativversorgung schafft nun die Grundlagen fuer die praktische Umsetzung. Sowohl Vertrags- als auch Krankenhausaerzte koennen die Leistungen verschreiben. Fachlich speziell ausgebildete, multiprofessionelle Palliativ-Care-Teams werden nach Bedarf taetig: Aerzte, Pfleger und Therapeuten sorgen gemeinsam fuer umfassende medizinische Behandlung und psychosoziale Begleitung. Lebensqualitaet und Selbstbestimmung der Patienten werden erhalten.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte diese SAPV-Richtlinie ausgearbeitet. Nunmehr ist die Richtlinie mit den Auflagen des Bundesgesundheitsministeriums rechtskraeftig geworden. Ueber diesen Durchbruch freuen wir uns: “Die Richtlinie ist ein Meilenstein fuer die Palliativmedizin in Deutschland. Damit ermoeglichen wir schwerstkranken Menschen ein wuerdiges und schmerzfreies Leben bis zum Tod – in ihren eigenen vier Waenden.”