Berlin – Zur Debatte um Sanktionen für Ärzte mit langen Wartezeiten erklären die Verhandlungsführer der FDP-Bundestagsfraktion beim Versorgungsstrukturgesetz Heinz LANFERMANN und Christine ASCHENBERG-DUGNUS:
Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt es ausdrücklich, dass sich Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr der sensiblen Thematik der Wartezeiten von Versicherten annimmt. Denn unabhängig von der medizinischen Behandlung an sich sind lange Wartezeiten auf einen Termin oder in der Praxis selbst ein zentrales Bewertungskriterium in der erlebten Versorgungssituation der Patienten.
Allerdings stammen die aktuell diskutierten Sanktionsvorschläge aus der Unionsfraktion, nicht aus Reihen der Liberalen.
Die von manchen Kassen gegenüber den Ärzten erhobenen Vorwürfe halten wir für überzogen. Kein Mediziner lässt seine Patienten vorsätzlich übermäßig lange warten. Generelles Misstrauen gegenüber Ärzten ist daher vollkommen unangebracht. Eine reibungslose, zeitnahe und effiziente Versorgung bzw. Überweisung zum Facharzt ist für die überwiegende Mehrheit der niedergelassenen Vertragsärzte eine reine Selbstverständlichkeit, ohne dass die Ärzte durch Androhung von Sanktionen dazu angehalten werden mussten.
Die aktuell debattierten Sanktionsforderungen von Honorarkürzungen bis hin zum Entzug der Zulassung lehnt die FDP-Bundestagsfraktion ab.
Die von den Patienten wahrgenommenen Unterschiede bei Wartezeiten machen eine differenzierte Betrachtung notwendig. Die FDP-Bundestagsfraktion wird sich daher im Rahmen der parlamentarischen Beratungen des Versorgungsstrukturgesetzes erneut mit den Wartezeiten auseinander setzen.