Berlin – Zum Inkrafttreten des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) am 1. April 2007 erklärt der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Rudolf Kösters:
“Mit dem Inkrafttreten der Gesundheitsreform am Sonntag wird sich der Rationalisierungsdruck in den Kliniken noch weiter erhöhen. Angesichts massiver Kostensteigerungen durch Tarifabschlüsse, gestiegene Energiekosten und Mehrwertsteuererhöhung rollt auf die Kliniken eine gewaltige Kostenlawine zu, während das Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) und das GKV-WSG mit dem Sanierungsbeitrag den Krankenhäusern allein im Jahr 2007 zusätzlich mehr als 600 Mio. Euro entziehen. Der Arbeitsplatzabbau in den Kliniken wird sich weiter fortsetzen. Für die Mitarbeiter in den Kliniken heißt das: Mehr Stress, weniger Zeit für die Patienten.
Für die Krankenhäuser startet die Reform zudem mit einem gigantischen bürokratischen Aufwand. Die rückwirkende Erhebung des Sanierungsbeitrags ab 1. Januar 2007 hat zur Folge, dass eine Vielzahl der Krankenhausrechnungen neu angefasst werden muss. Nach wie vor gibt es keinerlei Begründung für die Belastungen der Krankenhäuser.
Die GKV-Ausgaben für Krankenhausbehandlungen sind 2006 um gerade einmal 2,7 Prozent gestiegen. Damit liegt der stationäre Sektor mit seinen Ausgaben in der Größenordnung der durchschnittlichen GKV-Gesamtausgaben (2,6 Prozent je Mitglied) und noch unterhalb des Bereichs der ambulanten ärztlichen Behandlung. Zudem muss berücksichtigt werden, dass allein ein Prozentpunkt der 2,7 Prozent auf vom Gesetzgeber veranlassten Ausgabensteigerungen – etwa die Neuorganisation des ärztlichen Bereitschaftsdienstes oder der Krankenpflege – beruhen. In der Langzeitbetrachtung haben die Krankenhäuser ohnehin sehr begrenzte Zuwächse. In den letzten 5 Jahren lagen die Ausgabensteigerungen im stationären Sektor im Schnitt nur bei rund 2 Prozent und damit stets im Bereich der allgemeinen GKV-Ausgabenentwicklung.
Wenn jetzt gleichzeitig der Bundesfinanzminister dank unerwartet sprudelnder Steuereinnahmen ein niedrigeres Staatsdefizit nach Brüssel meldet, entfällt die Berechtigung für den Sanierungsbeitrag der Krankenhäuser gänzlich. Angesichts der Kostenlawine, die auf die Kliniken zurollt, muss die Sonderabgabe für 2008 wieder zurück genommen werden.
Korrekturen an der Reform sind für die DKG auch beim Gemeinsamen Bundesausschuss erforderlich. Es kann nicht aufrecht erhalten werden, dass die zentralen Aufgaben der Selbstverwaltung – Innovationszulassung und Qualitätssicherung – auf ein einziges Beschlussgremium konzentriert werden. Wie soll ein Gremium, in dem die Krankenhausmedizin in einer hoffnungslosen Minderheit ist, sachgerecht zu Qualitätsstandards für die Transplantationsmedizin entscheiden? Ebenso wenig sinnvoll ist es, dass Krankenhausvertreter in Zukunft Einzelheiten zum Zahnersatz mit festlegen sollen. Hier muss zu den fachspezifischen Beschlussgremien zurück gekehrt werden. Alles andere führt zu sachfremden Entscheidungen und zur Politisierung der Selbstverwaltung, woran niemand ein Interesse haben kann.
Das Herzstück der Reform – der Gesundheitsfonds – muss ebenfalls einer gründlichen Revision unterzogen werden. Das Geldverteilungsverfahren schafft nicht nur neue Bürokratie sondern birgt auch die ernsthafte Gefahr einer Unterfinanzierung des Gesundheitswesens. Die Zuweisung eines einheitlichen Geldbetrages pro Versicherten an die Kassen entzieht dem Gesundheitswesen systematisch Geld. In Bundesländern mit heute unterdurchschnittlichen GKV-Beiträgen erhalten die Krankenkassen mehr Mittel als sie brauchen und werden diese an die Versicherten in diesen Ländern auszahlen. Demgegenüber reichen in den Ländern mit überdurchschnittlichem Versorgungsbedarf die Einheitsmittel nicht aus. Dies kann auch durch den Zusatzbeitrag nicht ausgeglichen werden und würde zudem den Wettbewerb zu Lasten der Regionalkassen verschärfen. Am Ende werden die unterfinanzierten Kassen bei den Leistungserbringer und damit bei den Patienten einsparen. Dies kann keine Lösung für die demographische Herausforderung in Deutschland sein.
Zu begrüßen ist, dass die Vergütung der Ausbildungsleistungen der Kliniken jetzt besser abgesichert und dass die zukünftigen Zahlungen in den Integrationstopf spitz abgerechnet werden. Der positivste Punkt für die Krankenhäuser im GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz sind die erleichterten Bedingungen für die Zulassung von Krankenhäusern zu hochspezialisierten ambulanten Leistungen. Die Entscheidung darüber liegt in Zukunft bei den Landesregierungen und nicht mehr bei den einzelnen Krankenkassen. Die DKG appelliert an die Bundesländer, den geschaffenen Zulassungsspielraum offensiv zu nutzen. Dies ist ein wichtiger Baustein beim Abbau von Barrieren zwischen ambulanter und stationärer Versorgung.”
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundespolitik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 2.137 Krankenhäuser versorgen jährlich über 16,8 Mio. Patienten mit 1,1 Mio. Mitarbeitern. Bei 60,4 Mrd. Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.