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Sanacorp Pharmahandel AG legt Einspruch gegen Bußgeldbescheid ein

Sanacorp Pharmahandel AG

Planegg bei München – Mit einem am heutigen Tage eingelegten Einspruch wehrt sich der Pharmagroßhändler Sanacorp Pharmahandel AG (SANACORP) gegen den vom Bundeskartellamt erhobenen Vorwurf kartellrechtswidriger Absprachen. Das Bundeskartellamt hatte Ende August Bußgeldbescheide gegen die vier größten deutschen Pharmagroßhändler und Personen des Managements dieser Unternehmen erlassen. Zur Last gelegt wurde hierin die koordinierte Rückführung von Marktanteilen, die der Frankfurter Pharmagroßhändler Andreae-Noris Zahn AG (ANZAG) aufgrund einer Anfang 2003 verfolgten Rabattoffensive gewonnen hatte. Auch nach detaillierter Überprüfung der Begründung des Bußgeldbescheides bleibt SANACORP bei der Auffassung, dass die vom Bundeskartellamt erhobenen Beschuldigungen nicht tragfähig sind, sondern sich auf Vermutungen und die einseitige und falsche Interpretation von Indizien stützen. Aus Sicht des Unternehmens versäumt es das Bundeskartellamt insbesondere, den Änderungen der wettbewerblichen Rahmenbedingungen, die sich in dem betreffenden Zeitraum aufgrund des “Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung” ergeben haben, hinreichend Rechnung zu tragen; ebenso wenig werden von SANACORP im Ermittlungsverfahren vorgebrachte eindeutige Entlastungsbeweise angemessen berücksichtigt.

Eingeleitet wurde das Ermittlungsverfahren des Bundeskartellamtes durch eine im November 2003 vorgenommene Durchsuchung der Büroräume mehrerer deutscher Pharmagroßhandlungen. Auch die Privaträume von Führungsverantwortlichen dieser Unternehmen wurden damals durchsucht.

Im Januar 2005 hatte das Bundeskartellamt den zeitlichen Rahmen seiner Ermittlungen erweitert, gleichzeitig aber ursprünglich erhobene Vorwürfe nicht mehr weiter verfolgt.